200.000 Euro Schmerzensgeld Patient nach Behandlung in Uniklinik Bonn fast erblindet

Bonn · Die Bonner Uniklinik und das Marienhospital Euskirchen müssen sich ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro teilen, weil sie einen jungen Euskirchener nicht adäquat behandelt haben. Der Patient ist deshalb nun quasi blind.

 Das Bonner Landgericht hat die beiden Krankenhäuser wegen Behandlungsfehlern zu 200.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat die beiden Krankenhäuser wegen Behandlungsfehlern zu 200.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der 30-Jährige fand den Weg zum Gütetermin nur mit Hilfe eines Blindenstocks: Wegen Behandlungsfehlern in der Bonner Uniklinik und im Krankenhaus Euskirchen ist der junge Mann heute quasi blind. Nun hat eine Arzthaftungskammer am Bonner Landgericht dem Euskirchener ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zugesprochen, das beide Kliniken gemeinsam zahlen müssen. Der Kläger wollte eigentlich nur 100.000 Euro erstreiten. Das Gericht, das über die Höhe frei entscheiden kann, hielt aber wegen der starken Beeinträchtigung die doppelte Summe für angemessen.