Urteil am Bonner Landgericht 32-Jähriger wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt

Bonn · Weil er seine Ehefrau im Sommer 2018 zum Sex gezwungen hat, ist ein 32-Jähriger zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt worden. Der Mann war alkoholisiert und ist wegen anderer Delikte vorbestraft.

 Das Bonner Landgericht hat den 32-Jährigen wegen Vergewaltigung verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat den 32-Jährigen wegen Vergewaltigung verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor dem Landgericht ist ein Mann aus Bonn wegen Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt worden. Die Richter der 3. Großen Strafkammer sahen es als erwiesen an, dass der heute 32-Jährige im Spätsommer des Jahres 2018 den Sex mit seiner damaligen Ehefrau erzwungen hat. Im Verfahren stand Aussage gegen Aussage: Obwohl sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung daher für einen Freispruch plädierten, hegten die Richter am Ende keinen Zweifel mehr daran, dass die Angaben des heute 29-jährigen Opfers den Tatsachen entsprechen.

Die Vorwürfe waren nämlich nicht direkt nach der Tat, sondern vielmehr erst im Rahmen eines anderen Strafverfahrens gegen den 32-Jährigen aufgekommen: Vor dem Bonner Amtsgericht musste sich der Mann, der offenbar ein Alkoholproblem hat, im Sommer 2020 wegen eines Körperverletzungsdeliktes verantworten. Die Geschädigte war auch in diesem Fall seine damalige Frau, der Täter wurde wegen der Gewalt seinerzeit zu einer Geldstrafe verurteilt.

Erst vier Monate nach der Tat eine Ärztin aufgesucht

Weil die Frau nach der Vergewaltigung zunächst gar nicht an eine Anzeige dachte, hielt das Gericht ihre Aussagen für besonders glaubwürdig. Auch die Aussage, dass sie erst rund vier Monate nach der Vergewaltigung ihren Frauenarzt mit der Frage konfrontiert hatte, ob sie möglicherweise in Folge der Tat schwanger geworden sein könnte, glaubten die Richter dem Opfer. Neben dem Arzt hatte sich die 29-Jährige auch einer Tante und ihrer besten Freundin anvertraut, beide bestätigten die Aussage des Opfers als Zeuginnen in dem Verfahren.

Offenbar wollte die junge Frau dem Wunsch ihres alkoholisierten Mannes nach Intimität nicht nachkommen, als dieser an jenem August-Abend 2018 spät ins Schlafzimmer kam: Die klare und unmissverständliche Aussage, dass sie müde sei und keine Lust habe, ließ der nun Verurteilte aber nicht gelten. Nach einem erfolglosen Versuch, seine Frau zum Sex zu überreden, packte er sie, hielt ihr den Mund zu und zwang sie zum Geschlechtsverkehr.

Auch bereits wegen Drogendelikten vorbestraft

Das Paar kannte einander bereits aus frühen Jugendtagen und hatte vor einigen Jahren geheiratet. Das Paar hat mehrere Kinder. Der Mann ist auch bereits wegen Drogendelikten vorbestraft. Das Paar ist mittlerweile geschieden, in das Strafmaß wurde die Geldstrafe aus dem Amtsgerichtsurteil einbezogen.

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