Tochter der Ex-Freundin getötet 66-Jähriger steht wegen Mordes vor Bonner Landgericht

Bonn · Seit Montag muss sich ein 66-Jähriger aus Troisdorf wegen Mordes vor dem Bonner Landgericht verantworten. Um seine Ex-Freundin zu bestrafen, soll er ihre Tochter erstochen haben.

 Ein 66-jähriger Troisdorfer steht wegen Mordes vor dem Bonner Landgericht.

Ein 66-jähriger Troisdorfer steht wegen Mordes vor dem Bonner Landgericht.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

„Dieser Unmensch ist Schuld, dass ich mein Kind nicht mehr habe“, sagte die Frau im Zeugenstand unter Tränen. Vor der vierten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat am Montagmorgen der Prozess gegen einen 66-Jährigen aus Troisdorf begonnen: Er soll die Tochter der Zeugin, seiner früheren Lebensgefährtin, umgebracht haben, lautet der Vorwurf. Mutter, Ehemann und Bruder der Getöteten treten als Nebenkläger auf.

Gleich zu Beginn der Verhandlung wollte sich der Angeklagte einlassen, verlor aber immer wieder den Faden. Offenbar ging es bei der Tat um Geld. Im Frühjahr 2005 kam das Paar zusammen. Weil der Mann laut eigenem Bekunden immer in einem Haus gewohnt hatte, wurde schnell der Kauf einer Immobilie ins Auge gefasst. Bei einem alten Ehepaar, für das die Frau längere Zeit geputzt hatte, wurde man fündig: 160 000 Euro sollte das kleine Haus in Troisdorf mit Garten kosten.

Wer nun aber was und wann bezahlt hat, darüber haben Angeklagter und Ex-Partnerin verschiedene Auffassungen. Am Ende gingen nur die Frau und ihre Tochter zum Notar und ließen sich in das Grundbuch eintragen. Dabei hätten steuerliche Erwägungen eine Rolle gespielt, so der Angeklagte. Auch hätte seine Stieftochter einen Kredit aufgenommen, da er und seine Partnerin für die Banken zu alt gewesen seien. Die Rückzahlung sei über Jahre offiziell als Miete erfolgt. Er sei davon ausgegangen, dass er wie seine Partnerin ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus besitze. Das Wohnrecht habe man nur mündlich vereinbart, sagte die Frau vor Gericht. Nachdem die Beziehung zehn Jahre gut funktionierte, kam es in den vergangenen Jahren oft zu Streit.

„Ich war ihm zu alt“, so die Frau im Zeugenstand. Weil er eine Jüngere gesucht habe, hätte man sich trennen wollen. Dann habe er aber Geld gefordert: Entweder solle man ihn mit 100 000 Euro auszahlen. Oder man könne das Haus ja gemeinsam bewohnen. Er mit einer neuen Frau und sie eben alleine. Das sei für sie undenkbar gewesen und so habe ihr Anwalt dem Mann geschrieben, er solle binnen vier Wochen ausziehen. Er wohne ja mietfrei in dem Haus, das seiner Ex und deren Tochter gehöre, und habe kein Mobiliar. Als er den Brief erhielt, fuhr der Angeklagte zu seiner Tochter nach Norddeutschland. Nach der Rückkehr verabredete er sich mit seiner Ex-Partnerin. Die schilderte vor Gericht: Am Wochenende des 29. und 30. Juni wollte sie mit ihrer Tochter verreisen und goss Pflanzen im Gewächshaus, als der Mann vorbeikam. Sie bot ihm an, sich Gemüse zu nehmen. Das tat er auch und verschwand im Haus.

Wenige Minuten später hörte die Frau einen Schrei aus dem zweiten Gewächshaus. Dort fand sie ihre Tochter blutend auf dem Boden, davor ihren Ex mit einem Küchenmesser in der Hand. Sie versuchte vergeblich, den Mann davon abzuhalten, ein weiteres Mal zuzustechen. „Jetzt hast du keine Ruhe mehr, aber jetzt hast du dein Haus“, soll er gesagt haben, bevor er das Haus verließ, um sich der Polizei zu stellen.

Die fünf Stiche führten noch am Tatort zum Tod der 43-Jährigen. Offenbar hatte der Mann bereits zuvor gedroht, er werde das Haus abfackeln, wenn er kein Geld bekomme. Auch soll er der Mutter gedroht haben, sie umzubringen, was er allerdings bestreitet. Mit einem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet.

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