Landgericht Bonn Troisdorfer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Bonn · In Bonn ist ein 66-Jähriger aus Troisdorf wegen heimtückischen Mordes an der Tochter seiner Lebensgefährtin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll die 43-Jährige mit mehreren Messerstichen getötet haben.

 Ein 66-Jähriger ist in Bonn zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Symbolfoto)

Ein 66-Jähriger ist in Bonn zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Symbolfoto)

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Das Bonner Schwurgericht hat einen 66-jährigen Russlanddeutschen aus Troisdorf, der die 43-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin heimtückisch getötet hat, zu lebenslanger Haft verurteilt. Einen niederen Beweggrund als zweites Mordmotiv konnte die Kammer jedoch nicht feststellen: Es sei nicht sicher, ob er die Tochter aus Zorn getötet hat oder ob er sich an der Mutter rächen wollte.

Das Gericht hat darüber hinaus der 68-Jährigen Mutter ein Schmerzensgeld dem Grunde nach zugesprochen. Eine Höhe konnte im Prozess nicht festgelegt werden, da die Nebenklägerin dafür begutachtet werden müsste.

Das Video ist Bestandteil einer Kooperation zwischen dem WDR und dem GA.

Der Angeklagte hatte am 29. Juni 2019 die 43-Jährige in einem Gewächshaus, wo sie zusammen mit der Mutter Gemüse gegossen hatte, überrascht und hinterrücks mit fünf Messerstichen getötet. Anschließend hatte er der 68-jährigen Mutter gesagt: „Jetzt hast Du kein Leben mehr. Jetzt hast Du Dein Haus.“ Dann hat er sich der Polizei gestellt.

Geld hat Streit zwischen Verurteiltem aus Troisdorf und Lebensgefährtin ausgelöst

Hintergrund des Verbrechens war ein Streit um 100.000 Euro, die der Angeklagte von seiner Lebensgefährtin gefordert hatte, weil sie nach der Trennung das zehn Jahre gemeinsam bewohnte Haus für sich alleine behalten wollte. Am Vortag hatte der 66-Jährige ein Schreiben vom Rechtsanwalt seiner Lebensgefährtin bekommen, mit der Aufforderung, innerhalb von drei Wochen auszuziehen und dass er keinerlei Ansprüche habe. „Die beiden haben mich betrogen“, hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt erklärt.

Die Staatsanwältin hat im Plädoyer lebenslange Haft wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen beantragt; die Nebenkläger - Mutter, Bruder und Ehemann der Getöteten - forderten ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe, allerdings mit besonderer Schwere der Schuld. Der Verteidiger plädierte auf eine milde Strafe.

(dpa)
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