Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bonner Altstadtwirte müssen früher schließen

Bonn · Zwei Gastronomen auf der Breite Straße dürfen ihre Außengastronomie künftig nicht länger als 22 Uhr öffnen. Im Eilverfahren gegen die Stadt gibt das Kölner Verwaltungsgericht den Betreibern in einer Sache aber Recht.

 In der Breite Straße müssen zwei Wirte künftig um 22 Uhr die Außenterrasse schließen, weil Anwohner sich über Lärm beschwert haben.

In der Breite Straße müssen zwei Wirte künftig um 22 Uhr die Außenterrasse schließen, weil Anwohner sich über Lärm beschwert haben.

Foto: Meike Böschemeyer