Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bonner Altstadtwirte müssen früher schließen

Bonn · Zwei Gastronomen auf der Breite Straße dürfen ihre Außengastronomie künftig nicht länger als 22 Uhr öffnen. Im Eilverfahren gegen die Stadt gibt das Kölner Verwaltungsgericht den Betreibern in einer Sache aber Recht.

 In der Breite Straße müssen zwei Wirte künftig um 22 Uhr die Außenterrasse schließen, weil Anwohner sich über Lärm beschwert haben.

In der Breite Straße müssen zwei Wirte künftig um 22 Uhr die Außenterrasse schließen, weil Anwohner sich über Lärm beschwert haben.

Foto: Meike Böschemeyer

Zwei Altstadtwirte in der Breite Straße dürfen ihre Außenterrassen künftig nicht länger als 22 Uhr öffnen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht nach einer ersten Prüfung im Eilverfahren entschieden. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass gegen die Entscheidung eine Beschwerde möglich ist, über die das Oberverwaltungsgericht Münster zu befinden hätte.