Die Bonnerin Linda Mattern und ihr Rechtsanwalt Wolfram Sedlak sind der Auffassung, dass die Stadt schon bei gegenwärtiger Rechtslage flächendeckend Tempo 30 auf den meisten Bonner Straßen einführen könnte. Sie haben deshalb einen entsprechend formulierten Antrag auf Ergänzung des Lärmaktionsplans bei der Verwaltung gestellt. Der Lärmaktionsplan, zu dessen regelmäßiger Fortschreibung die Stadt wie alle anderen Kommunen verpflichtet ist, um Umgebungslärm für Bürger zu erfassen und wirksame Instrumente zur Minderung vorschlagen zu können, wäre aus Sicht Sedlaks der Hebel, um eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung einleiten zu können.
Tempolimit in Bonn Anwalt hält Tempo 30 flächendeckend für rechtlich möglich
Bonn · Eine Bonner Bürgerin und ihr Anwalt leiten aus einem Gerichtsurteil ab, dass die Stadt über den Lärmaktionsplan Geschwindigkeitsreduzierungen durchsetzen könnte. Das Bundesverkehrsministerium interpretiert die Rechtsprechung anders.
24.11.2021
, 05:00 Uhr