Lichterfest in der Innenstadt Bei „Bonn leuchtet" gilt die 3G-Regel unter freiem Himmel
Bonn · Die Stadt Bonn beruft sich auf die NRW-Coronaschutzverordnung. Den Nachweis brauchen nur die „aktiven Besucher“ der Veranstaltung in der Fußgängerzone vorzulegen. Kontrollieren sollen das die Organisatoren.
Für alle Besucher von „Bonn leuchtet“ gilt am verkaufsoffenen Sonntag die 3G-Regel. Wer die Lichtinstallationen an diversen Gebäuden der Innenstadt bewundern oder die Imbissbuden besuchen will, muss geimpft, genesen oder getestet sein, wie die Stadtverwaltung am Freitag auf GA-Nachfrage erklärte. Grundlage dafür sei die NRW-Coronaschutzverordnung für Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Teilnehmern. „Die Bundesstadt Bonn hat keine zusätzlichen Auflagen verfügt“, teilte Andrea Schulte aus dem Presseamt mit. Warum die Vorgabe nur für den Sonntag gilt und nicht für Freitag und Samstag, war zunächst nicht zu klären.
Die 3G-Regel greife „auf dem Veranstaltungsgelände“, so Schulte – also in großen Teilen der Fußgängerzone. Da eine „Zugangssteuerung nicht möglich“ sei, werde der Veranstalter stichprobenartige Kontrollen durchführen. Den Nachweis müssen nur „aktive Besucher“ des von Freitagabend bis Sonntag laufenden Festes führen. Wer nur zum Einkaufen oder Bummeln in der City unterwegs ist, fällt laut Stadt nicht unter die 3G-Regel. Standbetreiber müssen die allgemeinverbindlichen Hygieneregeln beachten, also zum Beispiel Kontaktflächen und Geschirr reinigen sowie Desinfektionsspender aufstellen.
Veranstalter ist der Verein City-Marketing Bonn. „Wir werden mit Hilfe unserer Vereinsmitglieder vor allem auf dem Münsterplatz und dem Markt kontrollieren“, kündigte Geschäftsführerin Maike Reinhardt vor dem Start an. Die Stadt habe den Verein dafür mit einem Bestätigungsschreiben ausgestattet. „Wir wollen nichts riskieren und werden Leute, die nicht die 3G-Regel erfüllen, zum Gehen auffordern“, so Reinhardt.