Region soll gestärkt werden Es kommt Bewegung in das Bonn-Berlin-Gesetz

Bonn · Stadt, Kreise und Bund haben sich zu Gesprächen getroffen. Offenbar soll der Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio bei der Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz beteiligt werden.

Blick auf das ehemalige Regierungsviertel: Die Ansiedlung von Deutscher Post und Telekom sind auch eine Folge des Bonn-Berlin-Gesetzes.

Blick auf das ehemalige Regierungsviertel: Die Ansiedlung von Deutscher Post und Telekom sind auch eine Folge des Bonn-Berlin-Gesetzes.

Foto: Benjamin Westhoff

In die Verhandlungen für einen Zusatzvertrag zum Bonn-Berlin-Gesetz kommt Bewegung. Wie die Pressesprecherinnen von Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, Barbara Löcherbach und Rita Lorenz, bestätigten, sei der Einstieg in die Gespräche von Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler und Kreis Neuwied mit dem Bund nun erfolgt. Die Frage nach konkreten Inhalten beantworteten sie nicht. „Für die Verhandlungen wurde mit dem Bund Vertraulichkeit vereinbart. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden wir informieren“, teilte Lorenz mit.

Eckpfeiler-Papier soll bis Ende 2023 stehen

Zu erfahren war außerdem, dass Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner nach den ersten Verhandlungen sowohl mit den Bonner Ratsfraktionsspitzen als auch mit den Bonner Landtagsabgeordneten in zwei verschiedenen Runden Gespräche geführt hat. Offenbar sind auch künftig eher kleinere Runden vorgesehen, um die Eckpfeiler im Laufe der nächsten Monate weiter zu besprechen. In einem im Oktober erschienenen GA-Interview hatte Dörner gesagt, aus ihrer Sicht komme das Thema voran, der Zeitplan sei allerdings ambitioniert. Bei ihrem Bonn-Antrittsbesuch im Februar hatte die Bonn-Berlin-Beauftragte der Bundesregierung, Klara Geywitz, geäußert, sie peile eine Verständigung auf die Eckpunkte als weitere Grundlage für die Zusatzvereinbarung bis zum Herbst oder Winter des kommenden Jahres an, um sie noch dieser Regierungsamtszeit schließen zu können.

Mehrere Quellen berichten, dass der Bund gegenüber den beteiligten Kommunen die Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht habe, dass sich Stadt und Kreise nicht im Klein-Klein jeweils eigener Forderungen verhaken, sondern ihre Wünsche bündeln und konzertiert vortragen. Das passt durchaus zu einer Aussage von Geywitz, von getrennten Verhandlungen mit Stadt und Landkreisen würde sie nichts halten. Die Bonn-Berlin-Beauftragte sagte in einem Interview mit dem GA bei ihrem Antrittsbesuch in Bonn außerdem: „Mein Wunsch wäre, in dem Zusatzvertrag zusätzliche Dinge zu regeln, die nicht im Gesetz stehen.“

Udo Di Fabio soll Einschätzung geben

Für die NRW-Staatskanzlei, ebenfalls in die Gespräche eingebunden, hatte deren Chef Nathanel Liminski bei einem Treffen mit der OB im August kundgetan, das Land setze sich für eine faire Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin ein, „für Bonn als starke Visitenkarte für ein modernes Deutschland“, wie er sagte. Inwiefern allerdings eine Zusatzvereinbarung, die mal in Form eines Staatsvertrags angedacht war, tatsächlich rechtsverbindlich wäre, ist durchaus umstritten. Denn Bundesminister haben das Recht, ihre Mitarbeiter so einzuteilen, wie sie es für richtig halten. Der frühere, in Bonn lebende Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio soll zu diesem Sachverhalt eine juristische Einschätzung geben. Die Aushöhlung des Bonn-Berlin-Gesetzes, das stetige Abwandern insbesondere von Ministeriumsmitarbeitern nach Berlin war überhaupt Anlass für die Forderung der Region nach weiteren Verhandlungen.

Es scheint sich nun abzuzeichnen, dass ein gewichtiger Teil der Zusatzvereinbarung daraus bestehen könnte, dass die Region Projekte von bundesweiter Bedeutung definiert. In diesem Zusammenhang sind schon in der Vergangenheit die Stärkung des Standorts bei den Themen Nachhaltigkeit, Internationales oder Kultur genannt worden, mit denen Bonn bereits Profil gewonnen hat. Beethoven mit seiner Strahlkraft über die Stadt hinaus wäre ein weiteres Beispiel. Eine regelmäßige Förderung des Beethovenfestes hat der Bund bisher allerdings ausgeschlossen.

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