Einbußen wegen PCR-Tests Bonner Bordellbetreiber will mehr Freiheit für Freier

Bonn · Der Betreiber des Bordells in der Immenburgstraße in Bonn hat ein Eilverfahren am Oberverwaltungsgericht angestrebt. Sexarbeiterinnen und Kunden sollen künftig keinen PCR-Test mehr benötigen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

 Das Bordell an der Immenburgstraße in Endenich musste in der Pandemie schließen. Jetzt ist es wieder offen, doch die Kundschaft bleibt aus.

Das Bordell an der Immenburgstraße in Endenich musste in der Pandemie schließen. Jetzt ist es wieder offen, doch die Kundschaft bleibt aus.

Foto: Nicolas Ottersbach

Der Betreiber des Bordells in der Immenburgstraße in Bonn will mehr Freiheiten für seine Sexarbeiterinnen und deren Kunden. In einem Eilverfahren, das sein Anwalt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster angestrebt hat, steht nun die Pflicht eines PCR-Tests in Laufhäusern auf dem Prüfstand. Auch aus Aachen gibt es einen ähnlichen Fall, mit dem sich die Richter derzeit beschäftigen.

Schon am 17. August war das Verfahren in Gang gekommen, wie Gerichtssprecher Jörg Sander erläutert. „Dabei ging es aber noch um die Beschränkungen der damals geltenden Coronaschutzverordnung.“ Die Betreiber-Gesellschaft hatte die damaligen Inzidenz-Grenzwerte, bei denen Schließungen von Bordellen vorgesehen waren, angegriffen. Mit der neuen Verordnung, die wenige Tage später in Kraft trat, fielen diese jedoch weg.

Schnell- statt PCR-Test

Seitdem müssen Bordellgäste einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Kosten: rund 50 bis 80 Euro. Der Antrag wurde daraufhin geändert. Die detaillierte Begründung liege laut Sander aber noch nicht vor. Ziel des Eilantrags soll sein, dass kein PCR-, sondern wie in anderen Branchen ein herkömmlicher und günstiger negativer Antigen-Schnelltest ausreicht. Ähnliches hatte auch ein Diskothekenbetreiber aus Hagen für Clubbesuche gefordert.

Der Betreiber des Bonner Bordells sieht sich, die Prostituierten und die Gäste weiterhin benachteiligt, wie dessen Münchener Rechtsanwalt argumentiert. So sei der Aerosol-Ausstoß in Fitnessstudios unter Umständen sogar höher als in einem Laufhaus – zum Beispiel dann, wenn mehrere Sportler auf Laufbändern schwitzten.

Viele Zimmer bleiben leer

Durch die Pandemie gerieten in ganz NRW Prostitutionsbetriebe in finanzielle Schieflage. Das Bordell an der Immenburgstraße musste wie viele andere zeitweise komplett schließen und konnte die rund 60 Zimmer nicht mehr an Sexarbeiterinnen vermieten. Trotz der Lockerungen sei die Auslastung deutlich schlechter als vor der Pandemie, viele Zimmer blieben ungenutzt. Das bedeutet für den Betreiber, aber auch die Frauen, weniger Umsatz. Gleichzeitig haben die Prostituierten höhere Kosten, weil auch sie einen PCR-Test machen müssen – für sie gelten ebenfalls die 3G-Regeln.

Spontane Besuche fallen weg

Der aufwendige Test, dessen Ergebnis erst nach mehreren Stunden vorliegt, hat aus Sicht der Sexarbeiterinnen noch einen weiteren Nachteil. „Spontane Besuche, die es oft gibt, sind nicht mehr möglich. Die Freier planen nicht, wann sie Sex haben wollen“, erzählt eine Frau, die anonym bleiben möchte. Dadurch verlagere sich das Geschäft zunehmend in die Illegalität, wo dann auch Corona-Regeln umgangen würden.

Die beiden Eilverfahren aus Bonn und Aachen werden laut Gerichtssprecher Jörg Sander, auch wenn das Anliegen ähnlich sei, separat beraten. Es handele sich dabei um eine sogenannte Normenkontrolle, wobei die Norm als solche, also der PCR-Test in Bordellbetrieben, überprüft werde. Das Oberverwaltungsgericht ist dabei die erste und letzte Instanz: Was die Richter in den kommenden Wochen entscheiden, gilt dann für alle Prostitutionsstätten in Nordrhein-Westfalen. Wann genau die Entscheidung fällt, sei laut Sander noch offen.

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