Vorständin Kornelia Hülter Bonnorange: Staatsanwaltschaft prüft „strafrechtliche Relevanz“ nach Kündigung

Bonn · Im Streit um die Kündigung der bisherigen Bonnorange-Vorständin gibt es eine neue Entwicklung. Die Staatsanwaltschaft prüft nun eine strafrechtliche Relevanz. Gegen eine erfolgreiche Klage der Vorständin will Bonnorange Berufung einlegen.

 Im April dieses Jahres fand die Verhandlung von Kornelia Hülters (rechts im Bild) Klage vor dem Landgericht statt.

Im April dieses Jahres fand die Verhandlung von Kornelia Hülters (rechts im Bild) Klage vor dem Landgericht statt.

Foto: Meike Böschemeyer

Im Streit um die Kündigung der bisherigen Bonnorange-Vorständin Kornelia Hülter gibt es Neuigkeiten: Mit der Angelegenheit ist nicht nur das Bonner Landgericht befasst, sondern neuerdings auch die Staatsanwaltschaft. „Das zuständige Finanzamt hat ein Verfahren, in dem der Verdacht auf Steuerstraftaten besteht, von Amts wegen an die Staatsanwaltschaft Bonn abgegeben“, teilte Janneke Krockauer von der Pressestelle des städtischen Abfallunternehmens Bonnorange auf eine entsprechende Anfrage des GA jetzt mit.