Auflagen zur Kontaktverfolgung Corona-Demonstrant streitet mit Stadt Bonn vor Gericht

Bonn · Demonstrieren mit Kontaktverfolgung: Gegen die Auflagen der Stadt wollte sich der Veranstalter einer Corona-Demo in Bonn juristisch wehren. Nun hat das Verwaltungsgericht in Köln per Eilverfahren eine Entscheidung gefällt.

 Schon zwei Mal wurde in dieser Woche in der Bonner Innenstadt gegen den Lockdown demonstriert, wie hier am vergangenen Montagabend auf dem Rathausplatz.

Schon zwei Mal wurde in dieser Woche in der Bonner Innenstadt gegen den Lockdown demonstriert, wie hier am vergangenen Montagabend auf dem Rathausplatz.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Veranstalter der Corona-Demonstration am Samstag auf dem Münsterplatz muss die Daten aller Teilnehmer für eine eventuelle Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt aufnehmen und bei Bedarf zur Verfügung stellen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren.