Auflagen zur Kontaktverfolgung Corona-Demonstrant streitet mit Stadt Bonn vor Gericht
Bonn · Demonstrieren mit Kontaktverfolgung: Gegen die Auflagen der Stadt wollte sich der Veranstalter einer Corona-Demo in Bonn juristisch wehren. Nun hat das Verwaltungsgericht in Köln per Eilverfahren eine Entscheidung gefällt.
13.02.2021
, 06:00 Uhr
Der Veranstalter der Corona-Demonstration am Samstag auf dem Münsterplatz muss die Daten aller Teilnehmer für eine eventuelle Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt aufnehmen und bei Bedarf zur Verfügung stellen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren.