Bonner Landgericht Urteil gegen Volkswagen ist rechtskräftig

Bonn · Der Autokonzern Volkswagen muss knapp 470 000 Euro an die Stadt Bonn zahlen. Ein Berufungsantrag wurde vor dem Kölner Oberlandesgericht zurückgezogen.

Bonn: Das Urteil gegen Volkswagen ist rechtskräftig
Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Vor Jahresfrist hatte die 1. Zivilkammer am Bonner Landgericht entschieden, dass Volkswagen der Stadt Bonn im Streit um 27 vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffene Dieselfahrzeuge 469.120,79 Euro nebst Zinsen zahlen muss. Nun hat der Automobilkonzern seinen Berufungsantrag vor dem Kölner Oberlandesgericht zurückgezogen, wie eine Sprecherin des Bonner Landgerichts am Dienstag bestätigte. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Zuvor war ein sogenannter Hinweisbeschluss ergangen, demzufolge die Richter der höchsten Instanz in NRW die Berufung nach Aktenlage als unbegründet eingeschätzt hatten. Die Richter nahmen dabei Bezug auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom 25. Mai vergangenen Jahres.

Zum aktuellen Stand hieß es auf Anfrage seitens der Stadt, die Verwaltung befinde sich derzeit mit Volkswagen "in der Klärung bezüglich der Umsetzung des OLG-Urteils". Die Kommune Bonn nutzt Dieselfahrzeuge von Volkswagen unter anderem bei der Feuerwehr, beim Sozial- und beim Ordnungsamt und 27 dieser städtischen Wagen waren mit dem sogenannten EA-189-Motor ausgestattet. Da der mit einer von VW eingesetzten Manipulationssoftware ausgestattet war, hatte die Bundesstadt den Wolfsburger Konzern vor dem Bonner Landgericht auf 678.139,52 Euro Schadenersatz verklagt. Weil sich die Stadt einen gewissen Teil des Anschaffungspreises als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen musste, fiel die ihr zugesprochene Summe niedriger als in der Klage gefordert aus. Außerdem muss die Verwaltung die für den städtischen Fuhrpark erworbenen Pkw Zug um Zug an Volkswagen zurückgeben. Bonn war bundesweit die erste Kommune, die gegen VW vor Gericht gezogen ist.

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