Corona in Bonn Welche Corona-Regeln jetzt in Bonn gelten

Bonn · Auch in Bonn kehrt nach dem harten Lockdown allmählich der Alltag zurück – zumindest in Ansätzen. Für Besuche in Lokalen, Treffen von Freunden in der Wohnung, Sport in der Gruppe oder die Hilfe bei Umzügen gelten aber weiter Regeln. Hier ein Überblick.

 Wer sich testen lässt, kann in Bonn nun wieder ein Bier im Biergarten trinken, in Hotels übernachten oder eine Runde Minigolf spielen.

Wer sich testen lässt, kann in Bonn nun wieder ein Bier im Biergarten trinken, in Hotels übernachten oder eine Runde Minigolf spielen.

Foto: Benjamin Westhoff

Besuche bei Freunden, der Einkauf, Umzüge oder der Ausflug in den Botanischen Garten: Für den Alltag in Bonn gelten die aktuellen Corona-Regeln. Grundlage dafür ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für eine Inzidenz zwischen 100 und 50 sind beispielsweise die nachfolgenden Vorgaben für Bonn maßgebend.

Allgemeine Regeln

  • Kontaktbeschränkungen: Für die Bewohner in einem Hausstand gibt es keine Begrenzung der Personenzahl, das gilt auch für Treffen von Bewohnern aus zwei Hausständen. Darüber hinaus dürfen Bürger, die einen Impfschutz haben, an den Treffen teilnehmen. Für Personen, die den vollen Impfschutz haben, gibt es keine Begrenzung bei der Zahl der Hausstände.
  • Einzelhandel: Geschäfte der Grundversorgung, zu denen unter anderem Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen sowie Märkte für Tierbedarf und Futtermittel gehören, sind geöffnet. Hierbei gilt, dass jeweils eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche in das Geschäft darf. Bei einer Größe ab 800 Quadratmetern sind es 80 Personen plus eine Person pro weitere 20 Quadratmeter. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, sind ebenso geöffnet. Hier gilt eine Begrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter. Für Messen und Ausstellungen mit einer Begrenzung von einer Person auf sieben Quadratmetern gilt die Vorgabe eines Hygienekonzeptes.
  • Gastronomie: Lokale dürfen ihre Außengastronomie öffnen, für Besucher gilt aber, dass sie einen negativen Test und einen zugewiesenen Platz haben. Dagegen fällt das Verzehrverbot im Umkreis von gastronomischen Betrieben weg.
  • Beherbergung/Tourismus: Übernachtungen wie etwa in Ferienwohnungen, beim Camping und in Wohnmobilen sind mit einem negativen Test möglich. Hotels dürfen ebenso gegen Vorlage eines negativen Tests für Gäste bei privaten Übernachtungen öffnen, allerdings ohne Innengastronomie.
  • Die Benutzung von beispielsweise Minigolfanlagen, Hochseilgärten und Kletterparks ist unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis für Gäste erlaubt.
  • Wettannahmestellen dürfen öffnen, Wettbüros ausschließlich zum Entgegennehmen der Spielscheine. Der Platz ist auf eine Person pro zehn Quadratmeter begrenzt.
  • Der Botanische Garten darf mit Terminbuchung für Gäste öffnen.

Bildung, Betreuung, Jugendarbeit

  • Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Innenräumen ist ein negativer Test der Schüler erforderlich. Für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gilt in Innenräumen eine Begrenzung auf zehn Personen, im Freien auf 20, sofern die Schüler einen negativen Test haben. Die Rückkehr in den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ohne Einschränkung der Betreuungszeiten ist vom Land NRW ab Montag, 7. Juni, vorgesehen.

Sport

  • Der Wettkampf im Freizeit- und Amateursportbetrieb ist unter Auflagen wieder erlaubt.
  • Sport außerhalb von Sportanlagen im öffentlichen Bereich ist unter Auflagen und Beschränkungen wieder möglich.
  • Zusammenkommen dürfen jeweils beliebig viele Personen aus einem Hausstand, beliebig viele Personen aus zwei Hausständen plus immunisierte Personen aus weiteren Hausständen sowie ausschließlich immunisierte Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände
  • Sport mit Körperkontakt ist im Freien für Gruppen von höchstens 25 Kindern/Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren erlaubt. Dabei sein dürfen bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
  • In Sportanlagen dürfen bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zusammenkommen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand. Bei bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis müssen Sitz- oder Stehplätze zugewiesen sein.

Kulturelle Einrichtungen

  • Kunstmuseum Bonn: Besuche sind im Kunstmuseum und dem Viktoriabad zu den normalen Öffnungszeiten nach vorheriger Terminbuchung auf der Internetseite möglich.
  • Stadtarchiv und Gedenkstätte sind für das Publikum mit negativem Testergebnis zu den üblichen Zeiten geöffnet.
  • Für das Beethoven-Orchester ergeben sich aktuell keine Änderungen. Bisher geplanter Start mit Open-Air-Veranstaltungen ist am 22. August 2021.
  • Die Stadtbibliothek führt den kontaktlosen Abholservice für bestellte Medien sowie die kontaktlose Medienrückgabe fort.
  • Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule bietet den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler jeden Alters wieder an.
  • Die Volkshochschule wird voraussichtlich am Mittwoch, 9. Juni, für Teilnehmer stattfindender Kurse öffnen.
  • Für das Theater ergeben sich aktuell keine Änderungen. Geschlossen bis Ende der Sommerferien.

Einen vollständigen Überblick sowie weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Stadt: www.bonn.de

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