Verstöße in Bonn Diese Geldstrafen drohen bei Grillen, Tierfütterung oder Wildpinkeln

Bonn/Region · Das Wochenende lockt in Bonn mit hohen Temperaturen nach draußen. Wer jedoch an öffentlichen Orten grillt, pinkelt oder Tiere füttert, dem drohen teils vierstellige Geldstrafen. Welche Regeln sind zu beachten und wie teuer können Verstöße werden?

In der Bonner Rheinaue machen Schilder auf das Fütterungsverbot aufmerksam und informieren gleichzeitig über die negativen Folgen.

In der Bonner Rheinaue machen Schilder auf das Fütterungsverbot aufmerksam und informieren gleichzeitig über die negativen Folgen.

Foto: Nicolas Ottersbach

Abkühlen im See oder im Freien Grillen: Wenn die Temperaturen am Wochenende die 30-Grad-Marke erreichen, lockt das sonnige Wetter nach draußen. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten. Bei Ordnungswidrigkeiten drohen nämlich zum Teil hohe Geldstrafen.

Öffentliches Urinieren

Viele kennen die Situation: Man trinkt draußen mit Freunden ein paar kühle Getränke, doch es ist weit und breit keine öffentliche Toilette in Sicht. Warum Wildpinkeln da keine gute Idee ist, ist schnell erklärt: Nicht nur, dass es zu unangenehmen Gerüchen und unschönen Anblicken führt, es ist außerdem gesetzlich verboten und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. In Ausnahmefällen kann öffentliches Urinieren in einigen Städten bis zu 5000 Euro kosten.

In Bonn beläuft sich die Strafe je nach Ort des Geschehens auf 35 bis 1000 Euro: Wer in seiner Not etwa ein Gebüsch aufsucht, kommt in der Regel mit einer Verwarnung oder einem geringen Bußgeld im mittleren zweistelligen Bereich davon. Eine dreistellige Strafe bekommt, wer in der Innenstadt gegen eine Häuserwand uriniert. In besonders schweren Fällen, etwa wenn das Wildpinkeln vor den Augen von Kindern oder Jugendlichen stattfindet, kann die Strafe höher ausfallen.

Wasservögel und Nutrias füttern

Es ist außerdem dringend davon abzuraten, Wasservögel oder Nutrias im Gebiet der Stadt Bonn zu füttern. In der Rheinaue machen Schilder auf das Fütterungsverbot aufmerksam und informieren gleichzeitig über die negativen Folgen. Das städtische Ordnungsamt prüft regelmäßig, ob die Leute das Verbot einhalten. Wer beim Füttern der Wasservögel oder Nutrias erwischt wird, muss beim ersten Mal mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen, wenn es sich um kleine Mengen Futter handelt. Die Strafen fallen höher aus, wenn wiederholt gefüttert oder größere Futtermengen verteilt werden.

Das liegt vor allem an den Auswirkungen auf die Population sowie auf die Bäume. Denn die Nutrias gehören in Deutschland und der Europäischen Union zu den sogenannten invasiven Arten. Sie haben in der Umgebung also keine natürlichen Fressfeinde, breiten sich aus und gefährden somit den Lebensraum. Diese „Übervölkerung“ könnte auch für die Menschen in Bonn schwerwiegende Folgen haben: Weil die Nutrias Baumrinde abfressen, können einzelne Bäume absterben. Für die Errichtung ihrer Bauten durchgraben Nutrias die Uferbereiche und richten dabei große Schäden an. Wenn sich die Tiere noch weiter vermehren, besteht die Gefahr, dass sie abwandern und sich auch in Naturschutzgebiete wie der Siegaue ausbreiten.

Wie die Stadt Bonn mitteilt, ist ein weiteres Problem der wachsenden Population, dass übermäßig viel Tierkot in das Wasser gelangt und nicht mehr natürlich abgebaut werden kann. Das kann zum Umkippen von stehenden Gewässern führen. Außerdem können sich durch Kot und verdorbene Lebensmittel Bakterien bilden, die für Wasservögel giftig sind. Die Tiere verenden dann innerhalb kurzer Zeit.

Alkoholisiert E-Scooter fahren

Wer nach ein paar alkoholischen Getränken den Heimweg antreten möchte, sollte sich gut überlegen, ob ein E-Scooter das richtige Transportmittel dafür ist. Wie die Polizei NRW mitteilt, verunglückt eine Vielzahl von E-Scooter-Fahrenden bei Alleinunfällen. Dabei spielt der Einfluss von Alkohol und Drogen eine erhebliche Rolle. Auch die Bonner Polizei mahnt: Ein E-Scooter ist kein Spielzeugroller, sondern ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug. Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, muss in der Regel 500 Euro Strafe zahlen. Hinzu kommen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Auch bei geringeren Werten ab 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn die Polizei alkoholtypische Ausfallerscheinungen feststellt, etwa Schlangenlinienfahrt. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Passiert aufgrund des Alkohols ein Unfall, sind es mindestens zwölf Monate.

Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder jünger als 21 Jahre ist und alkoholisiert fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Grillen im Freien

Grundsätzlich ist Grillen in Bonn und der Region auf öffentlichen Flächen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder erhebliche Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind. Geldstrafen gibt es dann, wenn der verursachte Abfall liegen bleibt. Bis zu 1000 Euro kann das kosten – auch dann, wenn das Feuer nach dem Grillen nicht ordentlich gelöscht wurde.

Am Rheinufer darf jeder grillen, der geeignete Geräte wie einen Holzkohlegrill verwendet und ausreichend Abstand zum Boden einhält. Das ist besonders wichtig für Einweggrills, die nicht auf Wiesen gestellt werden dürfen. Verboten sind dabei flüssige Grillanzünder wie Spiritus. Außerdem ist es Pflicht, das Grillfeuer ständig zu beaufsichtigen.

Beim Grillen auf öffentlichen Flächen ist des Weiteren zu beachten, dass ein Abstand von 100 Metern zum Waldrand und von 25 Metern zur Wohnbebauung besteht. Steht der Grill unter einem Baum, müssen zwei Meter Abstand zur Baumkrone eingehalten werden.

An Agger und Sieg ist Grillen, Campen, Lagerfeuer und laute Musik wegen des dortigen Landschaftsschutzes nicht gestattet. In Bonn gilt das Grillverbot in den Zieranlagen wie dem Japanischen Garten, dem Rosengarten oder dem Blindengarten sowie auf der Hundewiese und in den Schutzhütten.

Ausdrücklich untersagt ist das Grillen in Bonn auf allen Spiel- und Bolzplätzen, im Baumschulwäldchen, im Bürgerpark Oberkassel, im Park am Dottendorfer Ortsteilzentrum, an der Apfelallee auf dem Venusberg, Am Hölder in Röttgen, im Drachensteinpark in Mehlem, im Panoramapark in Rüngsdorf sowie in Bad Godesberg im Redoutenpark und im Stadtpark.

Auf den Flächen der Universität Bonn ist das Grillen ebenfalls verboten. Dazu zählen der Hofgarten, die Poppelsdorfer Allee, das Juridicum und die Wiese am Poppelsdorfer Schloss.

Sorglos grillen und entstandenen Abfall entsorgen: Das ist möglich in der Bonner Rheinaue. Hier gibt es zwölf ausgewiesene Grillplätze, die ohne Reservierung genutzt werden können. Dabei handelt es sich um offene Feuerstellen mit gemauerten Steinbänken im Halbkreis und einem Grillrost versehen. In Sichtweite befinden sich Müllcontainer zur Abfallentsorgung.

Die Stadt weist darauf hin, dass die ab 22 Uhr beginnende Nachtruhe zu beachten ist.

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