Verfolgungsjagd in Bonn Mutmaßlicher Drogendealer flieht auf E-Scooter vor der Polizei

Bonn · Ein 21-jähriger Fahrer eines E-Scooters hat am Mittwochabend in der Bonner Innenstadt versucht, vor einer Polizeikontrolle zu fliehen. Dabei verursachte er beinahe einen Unfall.

Ein E-Scooter-Fahrer hat in Bonn versucht, vor einer Polizeikontrolle zu flüchten (Symbolbild).

Ein E-Scooter-Fahrer hat in Bonn versucht, vor einer Polizeikontrolle zu flüchten (Symbolbild).

Foto: dpa/Christoph Soeder

Ein Fahrer eines E-Scooters hat am Mittwochabend in der Bonner Innenstadt versucht, vor einer Polizeikontrolle zu fliehen. Wie die Polizei mitteilt, wurden Beamte des Verkehrsdienstes gegen 17.55 Uhr auf den 21-jährigen Fahrer aufmerksam, als er auf dem Belderberg in Fahrtrichtung Bertha-von-Suttner-Platz fuhr. Sie entschieden sich, ihn im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten. Der 21-Jährige reagierte nicht auf Anhaltezeichen der Polizisten und fuhr weiter. Er fuhr über eine rote Ampel an der Kreuzung zum Bertha-von-Suttner-Platz und setzte seine, so die Polizei, „rücksichtslose Fahrt“ unter anderem auch über den Gehweg fort, auf dem er mehreren Fußgängern ausweichen musste. Als der 21-Jährige plötzlich und unvermittelt wieder auf die Fahrbahn fuhr, konnte ein Autofahrer einen Zusammenstoß nur durch eine Vollbremsung verhindern, so die Polizei weiter.

Ein Polizeibeamter verfolgte den Fahrer zu Fuß und beobachtete, wie der junge Mann den Leihroller wegwarf und davonrannte. Beamte der Bonner Einsatzhundertschaft konnten den Mann schließlich auf Höhe der Hatschiergasse Ecke Kommanderiestraße stellen. Zuvor hatte er noch seine Bauchtasche weggeworfen. Darin befand sich neben Cannabis und Haschisch auch rund 1000 Euro mutmaßliches Dealgeld.

Der 21-Jährige gab gegenüber den Polizisten zu, an dem Tag bereits zwei Joints geraucht zu haben. Auf der Polizeiwache Innenstadt entnahm ein Arzt dem Mann eine Blutprobe zur Beweissicherung. Die Betäubungsmittel und das mitgeführte Bargeld stellten die Polizisten sicher. Wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln durchsuchten Kriminalbeamte auf richterlichen Beschluss noch am Abend die Wohnung des 21-Jährigen - fanden aber keine weiteren Beweismittel.

Neben dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln, wurden auch Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet.

(ga)
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