Festnahme in Bonn Erklärung in eigener Sache zum Polizeieinsatz am Frankenbad

Bonn · Unsere Berichterstattung über eine Festnahme am Frankbad hat diese Woche Kritik bei der Bonner Polizeibehörde, den Polizeigewerkschaften und vielen GA-Lesern ausgelöst. Auch wenn abzuwarten bleibt, wie die Staatsanwaltschaft den Fall strafrechtlich bewertet, möchten wir eine Erklärung in eigener Sache abgeben.

 Ein Screenshot des Videos, das die Festnahme des Gewalttäters dokumentiert.

Ein Screenshot des Videos, das die Festnahme des Gewalttäters dokumentiert.

Foto: Privat

Wir wollen für Transparenz sorgen. Denn: Es gab im Zusammenhang mit dieser Recherche einen inhaltlichen Fehler und eine Kommunikationspanne in der Redaktion, wie sich inzwischen herausgestellt hat. Das wollen wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht verschweigen.

Wie berichtet hatte am 10. März ein 33-jähriger Betrunkener nach Polizeiangaben aus nichtigem Grund einen 65-Jährigen ins Gesicht getreten. Von seiner Festnahme existiert ein Video. Darauf ist zu sehen, wie ein Polizist den 33-Jährigen zu Boden reißt und sich auf dessen Kopf kniet, obwohl der Mann in dieser Szene keinen Widerstand leistet. Später sitzt der Mann mit gefesselten Händen auf der Erde und wird von dem Polizisten erneut zu Boden gebracht. Der Beamte setzt ein zweites Mal sein Knie auf den Schädel des Mannes. Er versetzt ihm auch einen Stoß gegen den Kopf. Das Fixieren mit dem Knie, erklärten Polizeigewerkschafter nach Veröffentlichung des GA-Berichtes, sei eine übliche Festnahmetechnik. Drei vom GA befragte Strafrechtsanwälte bewerten das im konkreten Fall allerdings anders.

Die Redaktion recherchierte in dem Fall in der vergangenen Woche, schilderte die beschriebenen Szenen in einer Mail an die Pressestelle der Bonner Polizei und bat um Stellungnahme. Die Antwort, der Einsatz sei nach Aktenlage rechtmäßig gewesen, floss in den Bericht ein. Allerdings bat die Polizei in ihrer Antwortmail auch darum, ihr das Video zur Auswertung zu überlassen und kündigte an, den Fall an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Die Übermittlung des Videos wurde zunächst verweigert. Erst nachdem der GA-Informant sein Einverständnis übermittelt und die Rechtsabteilung des Medienhauses zugestimmt hatte, stellten wir der Polizei am Dienstag, dem Tag der Veröffentlichung des Berichtes, das Video zur Verfügung.

Der Fehler: Im Bericht hätten wir erwähnen müssen, dass die Polizei das belastende Video offenbar nicht vorliegen hatte. Die Kommunikationspanne: Mir als Autor des Kommentars war der Inhalt der Antwortmail der Polizeipressestelle am Montag nicht bekannt, sodass der Kommentar zum Bericht unangemessen scharf ausfiel. Denn die Forderung an Polizeipräsident Frank Hoever, die Ermittlungen aus Objektivitätsgründen auf eine andere Behörde zu übertragen, war unnötig. Wir können uns bei der Bonner Polizei in diesen beiden Punkten nur entschuldigen.

Niemand in unseren Reihen bezweifelt, dass die Mehrzahl der Polizisten einen guten und wichtigen Job für die Gesellschaft erledigt – und dabei viel zu oft mit Aggression und Gewalt konfrontiert wird. Die Polizei besitzt das Gewaltmonopol in der Bundesrepublik. Genau deshalb muss sie sich aber auch an besonders strengen Maßstäben messen lassen. Die Medien haben an dieser Stelle eine Wächterfunktion. Wir werden weiterhin versuchen, dieser Rolle gerecht zu werden.

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