Staatsanwaltschaft Bonn Fälle in Ermittlung gegen Kinderpsychiater Michael Winterhoff häufen sich

Exklusiv | Bonn · In der Ermittlung der Staatsanwaltschaft Bonn gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff häufen sich die Fälle. Die Behörde spricht von einer „Vielzahl“ von Fällen - nach GA-Informationen handelt es sich um eine Zahl im hohen dreistelligen Bereich. Es geht um mutmaßliche schwere Körperverletzung und Abrechnungsbetrug.

 Gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff aus Bonn läuft ein Verfahren.

Gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff aus Bonn läuft ein Verfahren.

Foto: Peter Wirtz

Nachdem im Mai Behandlungsräume des in die Kritik geratenen Bonner Kinder- und Jugendpsychiaters Michael Winterhoff durchsucht worden waren, häufen sich bei der Staatsanwaltschaft Bonn offenbar die Fälle in der Ermittlung gegen Winterhoff. Während zuletzt von einer Zahl von Strafanzeigen im niedrigen zweistelligen Bereich die Rede war, soll es inzwischen laut GA-Informationen eine hohe dreistellige Zahl von Anzeigen und Fällen geben, die nun untersucht werden müssen. Der sprunghafte Anstieg geht nach Informationen unserer Zeitung auch darauf zurück, dass bei der Razzia im Mai Patientenakten sichergestellt wurden, aus denen sich neue Fälle ergeben könnten.

Die Staatsanwaltschaft sprach auf GA-Anfrage von „einer Vielzahl“ von Strafanzeigen und Fällen in der Ermittlung gegen einen Bonner Kinderpsychiater, die man bearbeite.

Nachdem die Vorwürfe gegen Winterhoff im vergangenen Jahr durch Recherchen unter anderem von WDR, Süddeutscher Zeitung und auch des Bonner General-Anzeigers publik geworden waren, war der einst renommierte Kinderpsychiater zunächst aus dem Vorstand des Vereins Kleiner Muck zurückgetreten, mit dem er eng zusammengearbeitet hatte. Im September leitete die Staatsanwaltschaft Bonn ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Winterhoff ein, der seitdem als Beschuldigter gilt. Zum Dezember 2021 schloss Winterhoff seine Praxis in Bonn und gab als Grund an, dass er nunmehr im Rentenalter sei. Michael Winterhoff bestreitet die Vorwürfe und äußert sich über seinen Anwalt wie folgt: Zum Vorwurf, er habe Psychopharmaka in hoher Dosierung ohne entsprechende Indikation verschrieben, weist Winterhoff darauf hin, dass Pipamperon für „Kinder mit psychomotorischen Erregungszuständen“ sei und er es „nach eingehender Untersuchung, Diagnose und Aufklärung nur dann verschrieben“ habe, „wenn Kinder zum Beispiel von Aggressionen, Stimmungslabilität und Verwirrtheil beherrscht sind und für das Gegenüber nicht anders erreichbar sind. Den Vorwurf des Abrechnungsbetruges weist Winterhoff zurück. Nach seiner Auffassung habe er ordnungsgemäß abgerechnet, lässt er über seinen Anwalt mitteilen.

Gerüchte, dass eine Einrichtung, die bei der kürzlich durchgeführten Razzia durchsucht werden sollte, die Herausgabe von Akten verweigerte, konnte die Staatsanwaltschaft Bonn auf GA-Anfrage nicht bestätigen.

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