Prozess vor Bonner Arbeitsgericht Ex-Mitarbeiter der Bonner Wohnungsgenossenschaft muss zahlen

Bonn · Das Bonner Arbeitsgericht verurteilt einen ehemaligen Technischen Leiter der Bonner Wohnungsgenossenschaft zu Schadensersatzzahlungen von 535.000 Euro nebst Zinsen. Die Klage gegen den ehemaligen hauptamtlichen Vorstand hat die Kammer abgewiesen.

 Das GWG-Ge­bäu­de in der Bon­ner Ci­ty.

Das GWG-Ge­bäu­de in der Bon­ner Ci­ty.

Foto: Benjamin Westhoff

Das Bonner Arbeitsgericht hat einen ehemaligen Technischen Leiter der Bonner Wohnungsgenossenschaft GWG zur Zahlung von knapp 535 000 Euro nebst Zinsen an seinen früheren Arbeitgeber verurteilt, weil er Schmiergelder angenommen haben soll. Die Klage der GWG gegen ihren langjährigen ehemaligen hauptamtlichen Vorstand hat die vierte Kammer hingegen abgewiesen. Eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln wird zugelassen.