Klage gegen Kündigung Bonner Fitnessstudio muss nach Klage von Mitarbeiterin zahlen

Bonn · In der Corona-Pandemie verlor eine Mitarbeiterin eines Bonner Fitnessstudios ihren Job. Dagegen wollte sie klagen und zog vor Gericht.

 Fitness-Studios mussten während des Lockdowns schließen. Manche Mitarbeiter bekamen in der Folge keine Löhne mehr ausgezahlt.

Fitness-Studios mussten während des Lockdowns schließen. Manche Mitarbeiter bekamen in der Folge keine Löhne mehr ausgezahlt.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Ärger um Beitragszahlungen trotz Schließung im Lockdown, Streit um Kündigungen und Hygienekonzepte – oder mit den eigenen Honorarkräften: Fitness-Studios standen seit Beginn der Corona-Pandemie regelmäßig im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen. Vor dem Bonner Arbeitsgericht stritt sich jetzt eine Mitarbeiterin mit einer Fitnesskette, für die sie bis vor einigen Monaten gearbeitet hatte. Am Ende kam es zu einem Vergleich: Das Unternehmen muss der jungen Frau Gehalt nachzahlen und ist ihr zudem eine Abfindung schuldig.

Corona brachte Betrieb ins Stocken

Geklagt hatten zwei Mitarbeiterinnen der deutschlandweit mit rund 90 Studios vertretenen Fitnesskette. Neben ihren Ausbildungen hatten sich die jungen Frauen am Bonner Standort seit Anfang 2020 als Kursleiterinnen im Rahmen von 450-Euro-Minijobs etwas dazu verdient. Dann kamen Corona und der Lockdown, in dessen Verlauf die Gehaltszahlungen trotz der anfangs zugesagten Lohnfortzahlung ins Stocken gerieten. Auch seien Überstunden zwar handschriftlich notiert, aber nicht bezahlt worden.

Um ihr Geld zu erstreiten, nahmen sich die Mitarbeiterinnen einen Anwalt, dieser vereinbarte einen Gütetermin. Als er scheiterte, fanden die Betroffenen im Briefkasten die Kündigung vor, gegen die sie ebenfalls klagten. „Viele Kollegen sind in der Krise freiwillig gegangen, auch weil sie sich wegen ihrer schwierigen finanziellen Situation gar keinen Anwalt leisten konnten. Mittels staatlicher Hilfe und weiterhin eingezogener Beiträge hat das Unternehmen in dieser Zeit Studios modernisiert und mindestens drei neu eröffnet“, berichtet eine der Betroffenen.

Gehalt für ein halbes Jahr wird nachgezahlt

Vor dem Arbeitsgericht, wo zunächst einer der beiden Fälle verhandelt wurde, einigten sich beide Parteien jetzt darauf, dass die Klägerin von der Fitnesskette ihr volles Gehalt für die Monate Dezember sowie je ein Monatsgehalt als Abfindung für die Kündigung sowie für die unbezahlten Überstunden erhält. Insgesamt stehen ihr somit eine Zahlung von rund 3500 Euro und ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu. Über die Klage der Kollegin, die nun ihrerseits auf eine ähnliche Einigung setzt, wird noch verhandelt.

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