Parken auf Privatgrundstück Bonnerinnen streiten nach Nutzung von Abschlepp-App vor Gericht

Bonn · Eine Frau aus Muffendorf hat einen Wagen per Abschlepp-App entfernen lassen, weil Mieterinnen diesen in ihrer Garageneinfahrt abgestellt haben sollen. Der Fall ging nun vor Gericht.

Wenn ein Abschleppwagen angefordert wurde, müssen Falschparker zahlen.

Wenn ein Abschleppwagen angefordert wurde, müssen Falschparker zahlen.

Foto: dpa

Der Termin zur Beweiserhebung endete mit einem klaren Hinweis des Zivilrichters an die Beklagte: Er rate ihr, die geforderte Abschleppgebühr von 338,23 Euro bezahlen. Das komme sie mit einiger Wahrscheinlichkeit weniger teuer zu stehen als die Folgen einer sonst notwendigen richterlichen Entscheidung. Die junge Frau habe nach seiner vorläufigen Einschätzung eindeutig auf einem Privatgrundstück geparkt und dessen Besitzerin habe selbstverständlich das Recht, dort unberechtigt stehende Fahrzeuge abschleppen zu lassen, sagte der Zivilrichter. Seit November 2019 ist der Service des Kieler Unternehmens Parknotruf.de in Bonn verfügbar und wer die Gebühren nicht zahlen will, die nach dem Abschleppen des eigenen Wagens von einem illegal genutzten Privatparkplatz gefordert werden, findet sich wie die junge Frau schnell vor Gericht wieder.