Flyer in der Nordstadt mit Saugnäpfen befestigt Werbezettel der Telekom wurden ohne Genehmigung verteilt

Bonn · Werbung am Auto ist für viele Besitzer ein Ärgernis. Der Gesetzgeber verbietet sie sogar. Mit Saugnäpfen hat die Deutsche Telekom in der Nordstadt Werbeflyer an Autos angebracht - allerdings ohne Sondergenehmigung der Stadt. Ohne eine solche ist dies aber unzulässig.

 Mit Werbezetteln hat die Deutsche Telekom für den Glasfaserausbau in Bonn geworben. Die Flyer waren mit Saugnäpfen an Autoscheiben befestigt.

Mit Werbezetteln hat die Deutsche Telekom für den Glasfaserausbau in Bonn geworben. Die Flyer waren mit Saugnäpfen an Autoscheiben befestigt.

Foto: Privat

Ob im Kino, Fernsehen oder Internet - Werbung kann lästig sein. Häufig ist sie aber zumindest ein notwendiges Übel, weil sich viele Medienangebote zum Teil oder sogar ganz über Werbung finanzieren. Allerdings setzt der Gesetzgeber den Werbetreibenden auch Grenzen. So ist Schleichwerbung in Deutschland unzulässig, und es gibt teils Werbeverbote für bestimmte Produkte wie etwa Tabak und Alkohol.

Auch im öffentlichen Raum gibt es Grenzen für Werbung. Mit einer Aktion in der Bonner Nordstadt hat die Deutsche Telekom diese überschritten. Dort hatte das Bonner Unternehmen in dieser Woche Werbezettel verteilt. Das Besondere an der Werbeaktion: Die Flyer wurden mit Saugnäpfen aus Kunststoff an die Fensterscheiben parkender Autos geheftet. Eine betroffene Autofahrerin äußerte sich darüber verärgert. „Der Flyer an meinem Fahrzeug hat mich irritiert“, sagte sie. Sie habe beobachtet, dass in der Heerstraße bereits zahlreiche der Saugnäpfe und Flyer auf dem Boden lagen. „Das ist vollkommen unnötige Umweltverschmutzung“, so die Betroffene.

 Viele Flyer samt Saugnäpfen aus Kunststoff fanden sich am Ende auf dem Straßenboden wieder.

Viele Flyer samt Saugnäpfen aus Kunststoff fanden sich am Ende auf dem Straßenboden wieder.

Foto: Privat

Die Stadt Bonn teilte auf Nachfrage mit, dass das Anbringen von Flyern an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Raum eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstelle. „Für das Anbringen derartiger Werbung an Fahrzeugen werden im Stadtgebiet Bonn grundsätzlich keine solchen Erlaubnisse erteilt“, so eine Sprecherin. Weder Stadt noch Telekom konnten bis Freitag trotz mehrfacher Nachfrage des GA zweifelsfrei klären, ob für die Werbeaktion dennoch eine Sondergenehmigung vorlag. Am Montag teilte die Stadt schließlich mit, dass für die Verteilaktion keine Genehmigung vorlag.

Die Rechtslage dazu ist jedenfalls eindeutig. Die unter anderem auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kölner Anwaltskanzlei LHR-Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Scheibenwischerwerbung belästigende Werbung ist. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bezeichne solche Werbung als unzulässig. Die Rechtsexperten des Versicherers Arag ist die Befestigung von Visitenkarten, Flyern oder Prospekten zu gewerblichen Zwecken an parkenden Autos „eine erlaubnispflichtige Sondernutzung der öffentlichen Straßen“. Eine kostenpflichtige Erlaubnis der jeweiligen Straßenbaubehörde - in diesem Fall ist die Stadtverwaltung zuständig - müsse vorliegen. Andernfalls drohten Bußgelder.

Wie aber verhält es sich mit den Visitenkarten, die Gebrauchtwagenhändler in großer Zahl an parkende Autos stecken? Laut Arag bleibt es hier meist bei der Androhung eines Bußgelds. Der Ermittlungsaufwand für die Behörden sei meist zu hoch. Weil die Händler mit Prepaid-Karten für ihre Telefonkontakte arbeiten, könnten die Rufnummern kaum beweissicher ermittelt werden. Die Verteiler müssten dazu auf frischer Tat ertappt werden.

Das deckt sich mit den Angaben der Stadt. Unerlaubt verteilte Flyer können dort zwar gemeldet werden. „Es konnten in solchen Verfahren bislang allerdings keine Bußgelder verhängt werden, da der verantwortliche Verteiler nicht vor Ort angetroffen wurde und die Angaben auf den Flyern unvollständig bis unzutreffend waren, sodass der Verantwortliche nicht ermittelt werden konnte.“

Die Telekom gab auf Nachfrage an, dass es sich bei dem vorliegenden Fall um eine einmalige Aktion gehandelt habe. Mit dieser habe das Unternehmen auf die neuen Glasfaseranschlüsse in Bonn aufmerksam machen wollen. Wie viele der Flyer verteilt wurden, wusste das Unternehmen nicht. Die Verantwortlichen für die Werbeaktion waren laut Telekom am Freitag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Ein Sprecher teilte mit, dass die zuständigen Kollegen für das korrekte Vorgehen sensibilisiert würden, „damit sich - sollte hier ein Versäumnis vorliegen - so etwas im Zweifel nicht wiederholt“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort