Geistlicher arbeitete in Bonn Orden reagierte erst 2010 auf Sexualtat

Bonn · Ein „Aktenvorgang“ im Gercke-Gutachten des Erzbistums Köln betrifft einen Ordensgeistlichen, der bis 2019 in einem Bonner Krankenhaus arbeitete. Er landete im aktuellen Missbrauchsgutachten.

 Ein „Aktenvorgang“ im Gercke-Gutachten des Erzbistums Köln betrifft einen Ordensgeistlichen, der bis 2019 in einem Bonner Krankenhaus arbeitete.

Ein „Aktenvorgang“ im Gercke-Gutachten des Erzbistums Köln betrifft einen Ordensgeistlichen, der bis 2019 in einem Bonner Krankenhaus arbeitete.

Foto: Benjamin Westhoff

Es ist einer jener „Aktenvorgänge“ im Gercke-Gutachten des Erzbistums Köln, die in dessen „Ampelsystem“ der Tatschwere als „gelb“ oder „grün“, also als nicht gravierend, eingestuft wurden. Im „Vorgang“ steht, dass ein nachmaliger Bonner katholischer Krankenhausseelsorger 2002 mit einem Strafbefehl wegen „Beleidigung“ zu 40 Tagessätzen verurteilt worden sei. Der Grund: Der Ordensgeistliche habe in einem anderen Bistum „einen Elfjährigen im Intimbereich vermessen“. Womit er im aktuellen Missbrauchsgutachten landete. „Eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis des Beschuldigten sei nicht vorhanden“, erläutert das Gutachten nun. Der Mann sei erstmals im Jahr 2012 in einem Krankenhaus in Bonn eingesetzt und „im Jahr 2019 als Krankenhausseelsorger auf Wunsch des Ordensoberen entpflichtet“ worden. Was eine Reihe von Fragen zur Aussagekraft des Zeugnisses und zur Einsatzplanung für Ordensangehörige aufwirft.