Schon vor Karneval installiert Polizei überwacht jetzt mit Kameras den Bonner Hauptbahnhof

Bonn · Mehrere 360-Grad-Überwachungskameras sind nun nicht nur an den Bahnsteigen im Bonner Hauptbahnhof angebracht, sondern nach einiger Zeit auch in Benutzung. In den vergangenen Jahren hätten sie bereits bei der Aufklärung von Straftaten helfen können.

Rundumüberwachung am Bahnhof: Mindestens acht neue Videokameras gibt es auf Gleis 1.

Rundumüberwachung am Bahnhof: Mindestens acht neue Videokameras gibt es auf Gleis 1.

Foto: Meike Böschemeyer/MEIKE BOESCHEMEYER

Dem einen oder anderen könnten sie bereits aufgefallen sein: Auf Gleis 1 am Bonner Hauptbahnhof hängen mittlerweile mehrere 360-Grad-Überwachungskameras. Nach Recherche des General-Anzeigers verteilen sich mindestens acht dieser Kameras über den Teil des Bahnsteiges an Gleis 1, der gerade nicht durch die Bauarbeiten mit Gerüsten versperrt ist. Auch auf dem Bahnsteig der Gleise 2 und 3 ist eine Panoramakamera am östlichen Ende angebracht.

Das sah im Dezember 2019 noch ganz anders aus. Nach mehrfacher Nachfrage seitens unserer Zeitung hatte die Bundespolizei damals zugegeben, dass wegen der Baustelle am Hauptbahnhof keine Kameras installiert waren.

Das Fehlen von Kameraaufzeichnungen hatte vor mehreren Jahren die Aufklärung eines versuchten Bombenanschlags auf dem Hauptbahnhof erschwert. Im Dezember 2012 stellte ein Bonner eine blaue Tasche auf dem Bahnsteig 1 ab. Darin befand sich eine Bombe, die glücklicherweise nicht explodierte.

Kameras waren damals zwar am Bahnsteig 1 installiert, doch aufgezeichnet haben sie den Vorfall unglücklicherweise nicht. Die Deutsche Bahn und die Bundespolizei schoben sich damals gegenseitig die Schuld zu. Die Bundespolizei warf der Bahn vor, sie sei nicht bereit, fehlende Aufzeichnungskapazitäten aufzustocken. Die Bahn kritisierte wiederum, die Bundespolizei habe keinen Auftrag zur Speicherung erteilt.

Dann sorgte im November vergangenen Jahres ein Vorfall am Hauptbahnhof für Aufregung. Mitglieder linker und rechter Vereinigungen waren aneinander geraten. Zur Aufklärung waren die Beamten der Bundespolizei auf die Aufnahmen aus dem Regionalzug und private Handyaufnahmen angewiesen. Überwachungskameras an Bahnsteig 1 gab es wegen der Baustelle zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Nun teilt die Deutsche Bahn auf Nachfrage mit, dass offenbar nachgebessert wurde und die Kameras schon seit Längerem am Bahnsteig angebracht sind: „Die Kameras an Gleis 1 im Bonner Hauptbahnhof sind bereits vor Karneval installiert worden“, so ein Bahnsprecher. Kurz darauf sei die Installation an Bahnsteig 2 erfolgt. Die Aufzeichnungen der Videobilder nutze ausschließlich die Bundespolizei zu Ermittlungen bei Straftaten, betont der Sprecher der Deutschen Bahn.

Passanten auf dem Bahnhof haben die Kameras bisher kaum bemerkt. „Mir sind sie bisher noch nicht aufgefallen“, sagt ein 69-Jähriger, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will. „Ich finde es aber gut, dass sie da sind“, betont er. „Hoffentlich sind sie auch eingeschaltet.“ Der Bonner kann sich noch an den Vorfall im Jahr 2012 erinnern, als die Bombe am Gleis 1 nur durch einen Konstruktionsfehler nicht explodiert ist. „Da hatten sie ja damals nur die Kameraaufnahmen aus dem McDonalds.“

Auch einer 68-Jährigen sind die Kameras auf Gleis 1 bisher nicht aufgefallen. Stören würden sie die Bonnerin allerdings nicht, die regelmäßig am Hauptbahnhof ist. „Es dient ja der Sicherheit“, sagt sie.

Die Bundespolizei will nichts Genaueres zu den Kameras sagen. „Haben Sie bitte Verständnis, dass aus übergeordneten Erwägungen grundsätzlich keine detaillierten Aussagen zur Anzahl beziehungsweise Position einzelner Kameras an bestimmten Bahnhöfen getroffen werden“, lautet die Antwort aus der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Die Pressestelle weist weiter darauf hin, dass die Kameras auf dem Bahnhof Eigentum der Deutschen Bahn seien.

Auf die Frage, ob die Kameras bereits bei polizeilichen Ermittlungen helfen konnten, antwortete die Bundespolizeidirektion nicht. Auf die Frage, wie lange die Video-Daten gespeichert werden, wies sie darauf hin, dass „im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen [...] personenbezogene Daten bis zu 30 Tage gespeichert werden“. Sollen diese Aufnahmen dabei zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit benötigt werden, könnten sie länger gespeichert werden.

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