Schnelles Internet Wo in Bonn bis Ende 2025 ein Glasfaserausbau geplant ist

Bonn · Bis Ende 2025 sollen mehr als 100.000 Haushalte und Gewerbeeinheiten an Glasfaser angeschlossen werden. Die Stadt hat dafür eine Vereinbarung mit der Westconnect GmbH getroffen.

 In Bonn sollen bis Ende 2025 zahlreiche Haushalte an Glasfaser angeschlossen werden.

In Bonn sollen bis Ende 2025 zahlreiche Haushalte an Glasfaser angeschlossen werden.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn und die Westconnect GmbH, eine Beteiligung von E.ON & Igneo Infrastructure Partners, haben eine Vereinbarung über den Glasfaserausbau abgeschlossen. Das teilt die Verwaltung mit. Die Westconnect GmbH beabsichtigt demnach, größere Teile des Stadtgebiets eigenwirtschaftlich mit Glasfaser zu versorgen. Das Ausbaugebiet erstreckt sich laut Mitteilung linksrheinisch im Bonner Norden von Auerberg bis nach Pennenfeld im Bonner Süden. Mit dem Vorhaben sollen rund 30.000 Adresspunkte mit insgesamt rund 106.000 Haushalten und Gewerbeeinheiten bis Ende 2025 mit einer schnellen Glasfaseranbindung von mindestens einem Gigabit erschlossen werden, so die Stadt. Das entspricht in etwa 60 Prozent aller Bonner Haushalte und Gewerbeeinheiten.

Die Wirtschaftsförderung hatte zuvor laut Verwaltung im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens alle Telekommunikationsunternehmen abgefragt und Sondierungsgespräche geführt. Im nächsten Schritt stehen demnach die Planungs- und Genehmigungsphasen an. Sobald diese abgeschlossen seien, konkretisiere sich, wann und wo der Ausbau starten kann.

Zum Hintergrund: Die Stadt Bonn hat im Mai 2022 die vorläufige Förderzusage des Bundes für weiteren Glasfaserausbau in Höhe von 18,2 Millionen Euro im sogenannten „Graue-Flecken-Programm“ erhalten. Voraussichtlich wird das Land NRW das Fördervorhaben mit weiteren 18,2 Millionen Euro fördern. Dieses Folgeförderprogramm von Bund und Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht die Förderung von Adresspunkten, die momentan eine Internetgeschwindigkeit von unter 100 Mbit pro Sekunde aufweisen. Die Ausweitung des eigenwirtschaftlich zu erschließenden Ausbaugebiets bedeutet, dass das potenzielle Fördervolumen und so auch städtische Haushaltsmittel als Eigenanteil im „Graue-Flecken-Programm“ reduziert werden können.

(ga)
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