Urteil in Bonn Bewährungsstrafe nach Widerstand gegen Polizisten

Bonn · Immer wieder hat sich ein Mann mit der Polizei angelegt. Nun wurde er am Bonner Landgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt -- zur Bewährung.

 Das Bonner Landgericht hat einen 30-Jährigen zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat einen 30-Jährigen zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Letztlich waren es immer wieder eher Kleinigkeiten, die einen rumänischen Hilfsarbeiter in Konflikt mit der Polizei brachten: Fünfmal zwischen dem 17. und dem 26. April vergangenen Jahres legte der 30-Jährige sich mit den Bonner Gesetzeshütern an. Nun wurde er vor der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht unter anderem wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischen Diebstahls zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Die Strafe wurde allerdings unter der Bedingung zur Bewährung ausgesetzt, dass der Mann zu seiner Familie zieht, die derzeit in Bukarest lebt. Den Gerichtssaal durfte er dann als freier Mann verlassen.

Bis zu der Urteilsverkündung war der 30-Jährige nämlich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, er hört aufgrund einer psychischen Erkrankung immer wieder Stimmen. Für die verurteilten Taten ist der Mann aber nach Überzeugung des Gerichts dennoch zur Verantwortung zu ziehen, wenn auch mit verminderter Schuldfähigkeit.

Bereits in Belgien kam es zu Vorfällen

Der ungelernte Bauarbeiter war aus seiner Heimatstadt Bukarest 2016 nach Belgien gezogen, wo er auf wechselnden Baustellen aushalf. Offenbar war es dort bereits zu einem Vorfall gekommen, nachdem er in einem Bus randaliert hatte. Es folgten Klinikaufenthalte in Belgien und Rumänien, seine Krankheit soll aber medikamentös gut eingestellt gewesen sein, als er 2020 einen Job in einer niederländischen Käsefabrik annahm.

Das Arbeitsverhältnis war dennoch nicht von Dauer, und nachdem er seine Papiere verloren hatte, versuchte der obdachlos gewordene Mann zunächst Ersatz in Luxemburg und dann in Bonn zu bekommen. Er hatte erfahren, dass es in der Bundesstadt ein Generalkonsulat seines Heimatlandes gibt. Seine Medikamente konnte er sich als Obdach- und eher Mittelloser jedoch nicht mehr verschaffen.

Alle Vergehen, die ihn dann in Bonn in Konflikt mit dem Gesetz brachten, sind im Bereich der Kleinkriminalität zu verorten: So waren die Taten, derentwegen jeweils die Polizei gerufen worden war, überhaupt nicht Teil der Anklage. Es ging in den fünf Fällen nur um Tätlichkeiten, Beleidigungen und Bedrohungen, mit denen der Mann auf die eingetroffenen Beamten reagierte. Auch die Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls begann eher unspektakulär: Der 30-Jährige entwendete in der Aral-Tankstelle an der Römerstraße eine Dose Whiskey-Cola. Zum räuberischen Diebstahl wurde die Tat erst, weil er einem Zeugen, der ihn wenige Meter vor der Tankstelle stellte, ebenfalls Widerstand leistete.

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