Prozess in Bonn Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Mord an Großmutter

Update | Bonn · Nach dem Leichenfund im vergangenen Herbst vor einem Holzlarer Bungalow wurde nun der Enkel der 86-Jährigen vor dem Bonner Schwurgericht verurteilt. Eine als Mittäterin angeklagte 33-jährige Frau wurde hingegen freigesprochen.

 Der 35-jährige Angeklagte wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Der 35-jährige Angeklagte wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Foto: Peter Kölschbach

Mit einer lebenslangen Haftstrafe und einem Freispruch ist am frühen Dienstagnachmittag das Verfahren um den Mord an einer 86-jährigen Rentnerin aus dem Bonner Ortsteil Holzlar geendet. Der 35-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat sowie aus Heimtücke verurteilt. Außerdem ordnete die Kammer unter dem Vorsitz von Klaus Reinhoff die anschließende Sicherungsverwahrung des Verurteilten an. Eine mitangeklagte 33-jährige Bekannte des Täters wurde hingegen freigesprochen: Das Gericht war sich zwar sicher, dass sich die Frau des Diebstahls und der Hehlerei schuldig gemacht hatte – diese Tatbestände waren aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Wahrscheinlich muss sie sich dafür erneut vor Gericht verantworten.

„Es dürfte für den Verurteilten sehr, sehr schwer werden, wieder aus dem Gefängnis zu kommen“, stellte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung sachlich fest: Darum sei der Satz „15 Jahre sind lebenslänglich“ falsch. Das Gericht habe nämlich mit der anschließenden Sicherungsverwahrung von einer laut Reinhoff selten genutzten Möglichkeit Gebrauch gemacht, gefährliche Straftäter länger in Haft zu halten. „Wenn ein Angeklagter nach 15 Jahren noch gefährlich ist, dann bleibt der im Gefängnis“, so der Kammervorsitzende. Trotz einer festgestellten komplexen Persönlichkeitsstörung ist der Verurteilte voll schuldfähig, wie ein Sachverständiger im Verlauf des Verfahrens festgestellt hatte.

Der 35-Jährige war erst im Januar 2020 aus einer sechsjährigen Haft entlassen worden, die er genau wegen seiner Gefährlichkeit voll verbüßen musste. Wieder auf freiem Fuß zog er zu seiner Großmutter in deren Holzlarer Bungalow. Die 86-Jährige war das einzige Familienmitglied, das sich um den Mann kümmern wollte: „Niemand sonst in der Familie war bereit, ihn bei sich aufzunehmen“, so Reinhoff. Offenbar bestahl er seine Großmutter aber schon kurz nach dem Einzug. Einen Kuraufenthalt der alten Dame wollte er dann offenbar für eine größere Aktion nutzen. Er entwendete Schmuck und Münzen und verwüstete die Wohnung im Anschluss, um als einziger Schlüsselinhaber nicht sofort selbst verdächtigt zu werden.

Den Mord plante er möglicherweise aus Verärgerung über ein gefundenes Testament, das ihn nicht wie erhofft als Alleinerben berücksichtigte. Seine Großmutter war seit 1996 verwitwet und hatte neben einem Sohn, dem Vater des Verurteilten, noch eine Tochter. Nach der um drei Stunden verspäteten Rückkehr seiner Oma aus einem bayrischen Kurort erwartete der Enkel sie dann abends am Gartentor. Besonders durchdacht war der Mord wohl nicht, denn er zeigte dem Taxifahrer sein Gesicht. Dennoch schlug er die 86-Jährige noch im Vorgarten nieder und prügelte auf die am Boden liegende Frau ein. Drei Minuten soll der Todeskampf gedauert haben; außer seinen bloßen Händen nutzte der Enkel auch einen Rollladengurt, um sie zu Tode zu würgen. Wachsame Nachbarn hörten das Opfer allerdings schreien und verständigten die Polizei, die den Mann noch in der Nacht als Verdächtigen verhaftete.

Seiner mitangeklagten Bekannten soll er im Vorfeld von seinen Mordplänen erzählt haben. Dass die Frau dem von ihr als „Laberbacke“ und „Plaudertasche“ bezeichneten 35-Jährigen die Tötungsabsicht aber nicht geglaubt habe, konnte das Gericht ihr zumindest nicht widerlegen und sprach sie daher frei. Sehr persönlich wandte sich Reinhoff an die 33-Jährige: „Wenn Sie ein bisschen mehr Courage gehabt hätten, dann könnte es sein, dass die alte Dame noch am Leben wäre.“ Offenbar stießen die Worte nicht auf taube Ohren, denn die daraufhin fließenden Tränen wirkten echt.

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