Prozess wegen Jagdhund Bonner Hundebesitzer verklagt Postboten

Bonn · Ein Bonner Hundebesitzer hat seinen Postboten verklagt. Der Briefträger hatte behauptet haben, dass der Jagdhund des Klägers gefährlich sei. Die Behörden schritten ein. Das wollte der Hundebesitzer nicht auf sich sitzen lassen.

 Ein Postbote machte im Jahr 2018 beim Austragen eine unangenehme Erfahrung mit einem Hund. (Symbolbild)

Ein Postbote machte im Jahr 2018 beim Austragen eine unangenehme Erfahrung mit einem Hund. (Symbolbild)

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Hund beißt Mann ist keine Nachricht – Mann beißt Hund ist eine Nachricht: So lautet eine alte Journalistenweisheit. Nun hat ein Bonner Hundebesitzer seinen Postboten verklagt, weil der Briefträger behauptet haben soll, dass der Jagdhund des Klägers gefährlich sei und ein Einschreiten der zuständigen Behörde erforderlich mache. Außerdem verlangt der Kläger, dass der Postbote nicht mehr behaupten dürfe, zum Opfer einer Beißattacke des Jagdhundes geworden zu sein und im Anschluss sechs Wochen nicht zur Arbeit gehen zu können. Weil er im Rahmen eines inzwischen eingestellten Strafverfahrens vor Gericht musste, verlangt der hochbetagte Kläger auch noch Schmerzensgeld von dem Briefträger.

Viel Einigkeit scheint es zwischen Kläger und Beklagtem nicht zu geben – fest steht wohl nur, dass der 44-jährige Briefträger am 19. Mai 2018 wie immer die Post austrug. Als er zum Haus des Klägers kam, soll sich dessen Hund in der Obhut eines Nachbarn befunden haben; die Grundstücke grenzen offenbar unmittelbar aneinander. Dass es zu einem Zusammentreffen gekommen sein muss, bestreitet auch der zu diesem Zeitpunkt abwesende Hundebesitzer nicht: Die sei aber völlig harmlos gewesen. Weil das Tor offen gestanden habe, sei es zu einer Begegnung zwischen Bote und Hund gekommen. Ersterer habe aber keine Verletzung erlitten – schließlich habe er ja die Post weiter ausgetragen. Auch habe sein Nachbar den Postler explizit gefragt, ob alles in Ordnung sei. Er dürfe gerne ins Haus kommen und sich selber im Badezimmer untersuchen.

Der Kläger argumentiert, sein Hund habe den Postboten nur ins Bein „gezwackt“

Offenbar räumt aber auch der Kläger im Grundsatz ein, dass sich die Schnauze seines Vierbeiners und der linke Oberschenkel des Postboten berührt hatten: Es habe sich aber nicht um einen Biss gehandelt; vielmehr habe das Tier den Briefträger ins Bein „gezwackt“. Nach der Meinung seines Herrchens ist der Hund friedlich, der Postbote habe hingegen unangemessen auf die Annäherung des Tieres reagiert. Der Briefträger soll dem Hund zur Abwehr die in seiner Hand befindliche Tagespost entgegengeworfen haben. Wie auch immer, der Bote ließ sich im Krankenhaus behandeln. Ein auf sein Bestreben hin veranlasstes Strafverfahren gegen den Hundebesitzer wurde aber eingestellt.

Der beklagte Postbote beantragt die Klage abzuweisen, der Hund habe ihn in den Oberschenkel gebissen, was im Krankenhaus auch unzweifelhaft festgestellt worden sei. Er sei auch einen guten Monat lang arbeitsunfähig gewesen, die Versicherung des Hundebesitzers habe ihm daher auch bereits 1500 gezahlt. Offenbar erging in der Sache bereits ein erstes Versäumnisurteil: Im vergangenen Sommer war der Kläger nämlich nicht erschienen und so wies das Gericht die Klage ab. Dagegen hat der Hundebesitzer aber Einspruch eingelegt und so werden die Parteien voraussichtlich im Mai erneut aufeinandertreffen.

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