Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Keine Einigung zwischen Uni Bonn und Ulrike Guérot

Update | Bonn · Zwischen der Uni Bonn und der umstrittenen Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot kam es am Freitag vor dem Bonner Arbeitsgericht bei einem angesetzten Gütetermin zu keiner Einigung. Im Vorfeld des Termins gab es am Arbeitsgericht Kundgebungen zweier Gruppen.

Vor dem Arbeitsgericht Bonn trafen sich die Anwälte von Ulrike Guérot (Vordergrund) und der Uni Bonn.

Vor dem Arbeitsgericht Bonn trafen sich die Anwälte von Ulrike Guérot (Vordergrund) und der Uni Bonn.

Foto: Benjamin Westhoff

Bei einem Gütetermin vor dem Bonner Arbeitsgericht konnte zwischen der Uni Bonn und Ulrike Guérot am Freitag keine Einigung erzielt werden. Die Politikwissenschaftlerin wurde zum 31. März dieses Jahres nach rund 1,5 Jahren Dienstzeit bei der Universität Bonn gekündigt. Grund dafür sind laut Uni-Sprecher Andreas Archut „Plagiate, die vor und während ihrer Amtszeit veröffentlicht wurden“. Damit will sich die Professorin jedoch nicht zufriedengeben und hat gegen die Entscheidung geklagt. Bei dem Termin sollte versucht werden, eine Einigung zwischen den beiden Parteien zu erlangen. Dies ist nicht gelungen, nun folgen weitere Verhandlungstermine vor dem Arbeitsgericht.

Die Sitzung begann wenige Minuten nach 13.30 Uhr. Hinter den Presseplätzen waren auf den rund 30 Sitzplätzen im Saal Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten anwesend. Der Vorsitzende Richter Daniel Krämer fasste kurz zusammen, um was es in der Sitzung inhaltlich gehen soll: „Um den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens." Nach wenigen Minuten gaben die Rechtsanwältin von Ulrike Guérot, Christiane Ringeisen, gemeinsam mit Rechtsanwalt Carlos Gebauer und der Rechtsanwalt der Bonner Uni, Matthias Spirolke, zu verstehen, dass es noch weiterer bilateraler Gespräche bedürfe. Es solle daher jetzt zu keiner Einigung kommen.

Laut Krämer gehe es nun darum, folgende Fragestellungen zu klären: Handelt es sich bei den von der Politologin veröffentlichten Werken um klassische wissenschaftliche oder populärwissenschaftliche Werke? Handelt es sich dementsprechend um ein wissenschaftliches Fehlverhalten? In welchem Zeitraum wurden die Werke veröffentlicht - nach oder vor Beginn der Dienstzeit in Bonn? Und erfordert das Verhalten von Guérot dementsprechend eine Abmahnung?

Der Asta der Universität Bonn protestiert vor dem Bonner Arbeitsgericht.

Der Asta der Universität Bonn protestiert vor dem Bonner Arbeitsgericht.

Foto: Benjamin Westhoff

Diese Fragen sollen nun bei einem am Freitag vereinbarten Kammertermin geklärt werden. Dieser wurde auf den 13. September um 13.15 Uhr terminiert. Dann gelte eine Anwesenheitspflicht der Betroffenen beim Termin, Guérot selbst war an diesem Freitag nicht vor Ort. Der Richter beendete den Gütetermin nach 15 Minuten mit den Worten: „Eine gütliche Einigung ist nicht möglich."

Vor dem Arbeitsgericht kam es am Freitagmittag zu Kundgebungen zweier Gruppen. Rund 75 Anhänger von Ulrike Guérot und knapp 25, die sich mit der Universität Bonn solidarisieren, versammeln sich um 12.30 Uhr mit Bannern und Schildern vor dem Amtsgericht.

Madita Mues vom Asta Bonn war mit anderen Studierenden vor Ort. „Sehr viele haben unseren Aufruf für die Veranstaltung geteilt. Wir hoffen, dass viele kommen“, so Mues. Sie dachte im Vorfeld nicht, dass es zu einer gütlichen Einigung komme. Neben den Plagiatsvorwürfen hat die Professorin in den vergangenen Jahren auch durch Äußerungen zur Corona-Pandemie und zum Krieg in der Ukraine wiederholt Aufsehen erregt. „Die Causa Guérot hat für Trubel gesorgt“, sagt Asta-Pressesprecher Otis Henkel dem GA. Die vom Asta Bonn organisierte Kundgebung unter dem Motto „Kein Platz für Verschwörungsideologien an der Uni Bonn – Keine Professur für Ulrike Guérot“ stand der Kundgebung von Menschen gegenüber, die sich mit der Professorin solidarisieren.

Vor dem Gericht versammelten sich auch Anhänger von Ulrike Guérot.

Vor dem Gericht versammelten sich auch Anhänger von Ulrike Guérot.

Foto: Benjamin Westhoff

„Es wird Diskursverengung betrieben“, meint Tanja Banvas, die Teil der Pro-Guérot-Kundgebung ist. Ein anderer Unterstützer der Professorin, Heinz Assenmacher, ergänzt: „Ich bin dagegen, dass Meinungen, die nicht dem Mainstream entsprechen, gecancelt werden.“ Um kurz nach 12.30 Uhr begannen die Unterstützer und Unterstützerinnen von Guérot damit, Reden für die Professorin zu halten. Wissenschaftliche Belege für ein Plagiat habe es nicht gegeben, so eine Rednerin.

Der Fall Guérot: Kundgebung vor dem Arbeitsgericht

Die Studierenden begegneten dem mit Musik, die über eine mitgebrachte Box abgespielt wurde, und einem Banner, auf dem stand „Kein Platz für Querdenken an der Uni Bonn“ und „Kein Platz für Antisemitismus“. Die jungen Menschen interessiert, was im weiteren Verlauf der Verhandlungen mit der Professorin und ihrer Philosophischen Fakultät passiert. Die Mitglieder des Asta wollten Stellung beziehen und verfolgten mit der Kundgebung vor dem Arbeitsgericht ein klares Ziel: „Wir unterstützen die Uni mit der Aussprache der Kündigung und drücken aus, dass wir jede andere Einigung falsch finden“, so Henkel.

Einige von ihnen wollten bei dem Termin im Arbeitsgericht dabei sein. Doch die Plätze waren begrenzt. Nicht alle Demonstrierenden konnten einen Platz im Saal finden. Richter Krämer erklärt: „Es ist eine öffentliche Sitzung. Wir können Plätze für die Presse reservieren, ansonsten geht das nach dem Motto ‚first come, first serve‘.“

Nach Ende des Termins warteten beide Gruppen noch vor dem Gericht - auf der einen Seite der Asta der Uni Bonn mit Musik und Rufen auf der anderen Seite die Menschen, die sich mit Guérot solidarisierten mit einer Rede und Rasseln. Gegen 14 Uhr lösten sich die beiden Kundgebungen dann auf.

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