Land NRW verbietet Öffnung Kinderschuh-Geschäfte in Bonn müssen wieder schließen

Update | Bonn · Die Stadt Bonn hatte zwei Kinderschuh-Geschäften unter strengen Vorgaben den Verkauf erlaubt. Das Sortiment sei dem eines Babyfachmarktes gleichzusetzen. Das Land NRW sieht das jedoch anders.

 Die Stadt Bonn wollte Schuhläden den Verkauf von Kinderschuhen erlauben. Das Land NRW verbietet das jedoch. (Symbolfoto)

Die Stadt Bonn wollte Schuhläden den Verkauf von Kinderschuhen erlauben. Das Land NRW verbietet das jedoch. (Symbolfoto)

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Zwei Kinderschuh-Fachgeschäfte in Bonn hatten von der Stadt die Genehmigung erhalten trotz des Lockdowns – unter strengen Auflagen – öffnen zu können. Das sah das NRW-Gesundheitsministerium allerdings anders und ordnete an, dass die beiden Geschäfte wieder geschlossen werden sollen.

„Wir haben die beiden Geschäfte direkt darüber informiert“, sagte Kristina Buchmiller vom Presseamt der Stadt am Freitag. Die Kinderschuh-Geschäfte seien aber nicht per se für den Kundenverkehr geöffnet gewesen. „Man konnte dort einen Termin buchen und einzeln in den Laden kommen“, so Buchmiller weiter. Eines der beiden Geschäfte habe seit Montag, 18. Januar, wieder Kunden in den Laden gelassen. Von weiteren Geschäften, die geschlossen werden mussten, sei der Stadt Bonn nichts bekannt. 

Eines der beiden Geschäfte ist das Schuhhaus Landgraf an der Acherstraße. „Wir haben in den vergangenen Wochen gemerkt, dass die Verzweiflung der Eltern, die für ihre Kinder die ersten Schuhe kaufen wollen, recht groß ist“, sagt Inhaberin Nicole Landgraf. Bei 80 bis 85 Prozent der Anfragen geht es um Erstlingsschuhe. Deshalb habe sie über den Einzelhandelsverband versucht, Kontakt mit der Stadt aufzunehmen. „Wir haben das mit den Argumenten getan, dass Schäden an den Füßen entstehen können“, so Landgraf. Am Montag habe sie dann die Genehmigung erhalten. „Wir hatten eine unglaublich positive Resonanz.“ Landgraf habe sich auch bewusst entschieden, nur jene Filiale zu öffnen, in der ausschließlich Kinderschuhe angeboten werden. Nun ist Landgraf damit beschäftigt, die vereinbarten Termine wieder abzusagen. „Die Kunden, die wir anrufen, verstehen das auch nicht“, sagt sie über die erneute Schließung.

Auf die Frage, wie das NRW-Gesundheitsministerium zu dem Entschluss gekommen ist, die beiden Geschäfte wieder schließen zu lassen, verweist das Ministerium auf Paragraph 16 Satz 4 der Corona-Schutzverordnung. Die Regelung dort sei eindeutig. Darin steht, dass die zuständigen Behörden nur Ausnahmen von Verboten in den Fällen erteilen könne, die die Verordnung tatsächlich vorsieht. So steht etwa in Paragraph 16 Absatz 3, dass selbst Städte, die einen Inzidenzwert von unter 50 haben – aktuell liegt er in Bonn bei 85,2 –, sich im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium abstimmen müssen, wenn sie die festgelegten Schutzmaßnahmen reduzieren wollen.

Die Rechtsauffassung der Stadt Bonn, für die beiden Geschäfte eine Sondergenehmigung zu erteilen, sei nicht zutreffend, argumentiert ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums. Ein reines Kinderschuhgeschäft sei kein Babyfachmarkt, der sich durch ein breites Sortiment auszeichne.

(ga/dpa)
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