Gewalt „aus purer Lust und Langeweile“ Bonner Landgericht verurteilt Mitglieder der „Stadthausbande“

Bonn · Die zuständige Strafkammer des Bonner Landgerichts hat drei Angeklagte wegen besonders schweren Raubes und gemeinschaftlicher Körperverletzung verurteilt. Zeugen hatten im Prozess „gemauert und gelogen“, so die Richter.

Die drei Angeklagten warten mit ihren Anwälten auf die Urteilsverkündung,

Die drei Angeklagten warten mit ihren Anwälten auf die Urteilsverkündung,

Foto: Leif Kubik

Im Prozess um die sogenannte Stadthausbande hat die Strafkammer am Mittwoch zwei 19-Jährige und einen 18-Jähriger wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung sowie weiterer Delikte zu Einheitsjugendstrafen von fünf Jahren, drei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Vorsitzende der 8. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts zeigte sich im Urteil fassungslos angesichts des Ausmaßes sinnloser Gewalt.