Urteil am Landgericht Bonner Lehrer muss wegen Kindesmissbrauchs in Haft

Bonn · Ein 43-jähriger Lehrer aus Bonn musste sich vor dem Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs und dem Besitz vom Kinderpornografie verantworten. Am Donnerstag hat der Richter das Urteil gesprochen.

 Ein Bonner Lehrer musste sich vor Gericht wegen des Missbrauchs von Kindern im Internet sowie den Besitz von Kinderpornografie verantworten.

Ein Bonner Lehrer musste sich vor Gericht wegen des Missbrauchs von Kindern im Internet sowie den Besitz von Kinderpornografie verantworten.

Foto: dpa/Martin Gerten

Vor der zweiten großen Strafkammer am Bonner Landgericht wurde am Donnerstagvormittag ein 43-jähriger Studienrat aus Bonn wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitz kinderpornografischen Materials zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung gefordert.

„Es muss sich rumsprechen, dass das Delikte sind, die massiv sind“, erläuterte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen in seiner Urteilsbegründung. Man dürfe in solchen Fällen nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen: „Wir meinen das ist das richtige Signal.“ Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann über verschiedene Chat-Kanäle zwischen Dezember 2016 und März 2018 in 15 Fällen den Kontakt zu jungen Mädchen – meist im Alter zwischen sieben und 13 Jahren – gesucht und gefunden hat.

Dieses Video ist eine Kooperation des WDR und des General-Anzeiger.

Die meisten Opfer leben in den USA leben, aber auch in den Niederlanden, Großbritannien und in Deutschland ist er fündig geworden. Der Studienrat zeigte sich weitgehend geständig und hatte sich selbstständig in psychiatrische Behandlung begeben. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe ist er vom Schuldienst suspendiert; soweit bekannt waren keine Schüler von ihm betroffen.

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