Vorfall am Bertha-von-Suttner-Platz Frau nach Angriff mit Auto zu Bewährungsstrafe verurteilt

Bonn · Das Amtsgericht Bonn hat eine Frau (25) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie soll im vergangenen Jahr mit ihrem Wagen bewusst zwei Männer am Bertha-von-Suttner-Platz angefahren haben.

 Das Amtsgericht Bonn hat eine Autofahrerin (25) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie soll mit ihrem Wagen absichtlich zwei Männer angefahren haben.

Das Amtsgericht Bonn hat eine Autofahrerin (25) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie soll mit ihrem Wagen absichtlich zwei Männer angefahren haben.

Foto: Benjamin Westhoff

Beim zweiten Anlauf war schließlich auch der Geschädigte als Zeuge gekommen: Obwohl der 20-jährige Mann in dem Verfahren als Nebenkläger auftrat, hatte er es nämlich zum Verfahrensauftakt am 22. September nicht für nötig befunden, vor Gericht zu erscheinen. Vor dem Bonner Amtsgericht fiel nun das Urteil im Prozess gegen eine junge Frau, die den Mann am 25. August vergangenen Jahres am Bertha-von-Suttner-Platz absichtlich angefahren haben soll.

Wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss sie 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Zudem wird ihr der Führerschein entzogen. Frühestens zwei Jahre, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, darf sie sich erneut um eine Fahrerlaubnis bewerben. Damit ging der Amtsrichter über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert hatte.

Der Fall hatte seinerzeit für Schlagzeilen gesorgt: In den frühen Morgenstunden war die Angeklagte nach einer Pöbelei an der Bushaltestelle in Richtung Kennedybrücke auf den 20-Jährigen und seinen Begleiter zugefahren. Zweimal, so hielt es der Gutachter letzten Endes für am wahrscheinlichsten – hatte die Verurteilte ihren Wagen zurückgesetzt und beim letzten Mal schließlich den Mann mit einer Geschwindigkeit zwischen zehn und 19 Kilometern in der Stunde angefahren. Dass sie das in der Absicht getan haben könnte, den Mann zu verletzen, sah auch Amtsrichter Bastian Sczech zum Schluss nicht mehr. Direkt nach dem Vorfall hatte die Staatsanwaltschaft zunächst sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt.

Geschädigter soll Angeklagte beschimpft haben

Aber auch, wenn sie einfach nur habe wegfahren wollen, nachdem die gesamte Situation aus dem Ruder gelaufen war, sei ihr das Schicksal des Mannes schlicht egal gewesen. „Das, liebe Frau, ist schon ein Hammer“, wandte sich der Richter in seiner Urteilsbegründung direkt an die junge Frau: Sie habe aus Motiven gehandelt, „die einen erschauern ließen“. Dass dabei niemand anderes geschädigt worden sei, sei „beinahe ein Zufall“ gewesen.

Die Frau hatte vor Gericht angegeben, von dem späteren Geschädigten und dessen Freund vor der Attacke aufs Übelste beschimpft worden zu sein. Darüber sei sie dermaßen in Rage geraten, dass sie den beiden Männern einen Schreck habe einjagen wollen, indem sie einige Minuten nach der ersten Begegnung mit ihrem Wagen auf die Männer zugefahren sei.

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