Urteil nach kuriosem Gerichtsfall Bonner montierte fremde Kennzeichen für Spritztouren ab

Bonn · Ein 23-jähriger Mann aus Bonn ist wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Er hatte sich bei den Autokennzeichen anderer Fahrzeughalter bedient und diese für Spritztouren an das eigene Cabrio montiert.

 Ein Bonner hatte Kennzeichen von fremden Autos montiert und sie für Spritztouren an das eigene Cabrio angebracht. (Symbolfoto)

Ein Bonner hatte Kennzeichen von fremden Autos montiert und sie für Spritztouren an das eigene Cabrio angebracht. (Symbolfoto)

Foto: DPA

Das schicke Cabrio war frisch gekauft, und offenbar konnte sein neuer Besitzer die ersten Spritztouren kaum abwarten: Da spielte es offenbar weder eine Rolle, dass die Temperaturen Anfang Januar noch ein wenig kühl für offene Ausfahrten waren noch, dass der Frischluftfan überhaupt keinen Führerschein besaß. Weil ihm obendrein auch noch das Anmeldeprozedere zu langwierig war, montierte der 23-jährige Kfz-Mechaniker kurzerhand vor jeder Ausfahrt die Nummernschilder seiner Garagennachbarn an seinen Wagen. Nun hat ihn eine Bonner Amtsrichterin wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 3900 Euro verurteilt.

Ein 19 Jahre alter blauer Opel Astra mit 140.000 Kilometer Laufleistung zu einem Kaufpreis von 1500 Euro: Da konnte der junge Mann wohl nicht widerstehen und erstand das Fahrzeug am Silvestertag 2019 von einem Kollegen, wie er vor Gericht angab. Schnell fiel den Nachbarn auf, dass da ein neues Auto ohne Nummernschilder in der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses stand und zunächst anscheinend nicht bewegt wurde. Nach rund einem Monat bemerkten dann aber mehrere Mieter benachbarter Stellplätze merkwürdige Vorgänge: An ihren Wagen waren nämlich die Nummernschilder abgeschraubt worden. Die Kennzeichen tauchten aber wie von Zauberhand meist noch am Abend desselben Tages wieder auf. Schnell stellten die Wagenbesitzer fest, dass just in den Zeiträumen, in denen ihre Nummernschilder fehlten, auch das blaue Cabrio nicht an seinem Platz stand.

Es war also nicht allzuviel Kombinationsgabe erforderlich, um zu dem Schluss zu gelangen, dass die Vorgänge in einem Zusammenhang stehen könnten, und tatsächlich wurde das Cabrio am 5. Februar 2020 auf einem nahegelegenen Supermarktparkplatz mit fremden Kennzeichen sichergestellt. Vor Gericht redete der Angeklagte nicht lange um den heißen Brei herum und gestand die illegalen Fahrten. Anmelden habe er den Wagen ja noch nicht können, da der Verkäufer die Zulassungspapiere erst noch nachreichen wollte. Möglicherweise haben auch Drogen die Hemmschwelle für die Cabriotouren etwas herabgesetzt: „Ich bin ein bisschen abhängig von Cannabis“, ließ der Angeklagte die Richterin während des Verfahrens kleinlaut wissen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort