Auftakt in Vergewaltigungsprozess Bonner soll Ex-Freundin sieben Mal vergewaltigt haben

Bonn · Ein 23-jähriger Bonner muss sich vor dem Landgericht verantworten. Er soll unter anderem seine Ex-Freundin sieben Mal vergewaltigt haben. Zum Prozessauftakt überrascht ein vollkommen unüblicher Antrag.

 Vor dem Bonner Landgericht hat am Mittwochvormittag ein Verfahren wegen Vergewaltigung gegen einen 23-jährigen Bonner begonnen. (Archivfoto)

Vor dem Bonner Landgericht hat am Mittwochvormittag ein Verfahren wegen Vergewaltigung gegen einen 23-jährigen Bonner begonnen. (Archivfoto)

Foto: Benjamin Westhoff

Vor dem Bonner Landgericht hat am Mittwochvormittag ein Verfahren wegen Vergewaltigung gegen einen 23-jährigen Bonner begonnen. Der junge Mann soll seine damalige Freundin zwischen August 2018 und Februar 2020 insgesamt sieben Mal vergewaltigt haben. Dazu kommt ein weiterer Tatvorwurf, bei dem eine frühere Freundin das Opfer gewesen sein soll. Im Mai des Jahres 2018 soll der damals 19-Jährige mit zunächst einvernehmlichen sexuellen Handlungen gewaltsam fortgefahren sein, nachdem das Mädchen dies erkennbar nicht mehr wollte.

Angeklagter will Nein nicht erkannt haben

Erkannt habe der junge Mann das aber nach eigenem Bekunden seinerzeit nicht. Er sei vielmehr von den Vorwürfen überrascht gewesen, nachdem er erst vor rund einem halben Jahr davon erfahren habe. Offenbar hatte die junge Frau sich mehr als drei Jahre nach dem mutmaßlichen Übergriff an die Polizei gewandt. Der Angeklagte zeigte aber durchaus eine gewisse Einsicht: Er habe damals zwar nicht mitbekommen, dass seine Bekannte zu einem bestimmten Zeitpunkt den Sex nicht weiter fortsetzen wollte. Auch habe sie ihm gegenüber anschließend ihr Bedauern darüber ausgedrückt, dass der Sex nicht so gelaufen war, wie er sich das vorgestellt habe. Dass er aber nicht bemerkt habe, dass seine Partnerin das Geschehen so gar nicht wollte, sei das eindeutig seine Schuld und nicht zu entschuldigen.

Angeklagter will sich vorerst nicht zu Haupttaten äußern

Zu den Haupttaten wollte sich der Angeklagte hingegen am ersten Prozesstag noch nicht äußern, dem Anschein nach plant er dies aber zu einem späteren Zeitpunkt. Er kündigte nämlich an, sich bei der Hauptgeschädigten, seiner ersten und bislang einzigen dauerhaften mehrjährigen Beziehung, entschuldigen zu wollen. Hier legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, das Opfer sieben Mal – zum Teil sogar im Schlaf – vergewaltigt zu haben. Die erste Tat soll sich im August 2018 zugetragen haben, die letzte im Februar 2020. Hier wird ihm vorgeworfen, dass er seine gleichaltrige Ex-Freundin zunächst davon überzeugen wollte, ihre bereits erstattete Anzeige wieder zurückzuziehen. Nachdem die junge Frau dies ablehnte, soll er sie erneut vergewaltigt haben.

Noch vor Beginn der Anklageverlesung hatte einer der beiden Nebenklagevertreter für Stirnrunzeln bei vielen Beteiligten gesorgt: Der Anwalt stellte den unüblichen Antrag, die Öffentlichkeit bereits vor Verlesung der Anklage auszuschließen. Dem schlossen sich allerdings weder die irritiert wirkende Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch die gleichermaßen überraschte Verteidigung an, und so erhielt der Vorsitzende Richter nach einem entsprechenden Kammerbeschluss die Öffentlichkeit zunächst aufrecht. Der Zwist ging allerdings nach einer Pause weiter und gipfelte in einem Befangenheitsantrag, den der Vertreter des ersten mutmaßlichen Opfers gegen die Kammer stellte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Versuch ist nicht verkehrt
Kommentar zur Gebäudereinigung in Bonn Versuch ist nicht verkehrt