Keine Einschränkungen Stadt Bonn rudert bei Auflagen für Martinszüge zurück

Bonn · Oberbürgermeisterin Katja Dörner entscheidet: Die Martinsumzüge in Bonn können uneingeschränkt stattfinden. Jetzt muss nicht nur das Stadtdekanat überlegen, was machbar ist.

 2019: Der letzte Martinszug in Bonn vor Corona.

2019: Der letzte Martinszug in Bonn vor Corona.

Foto: Benjamin Westhoff

Kaum hatte das Stadtdekanat den zentralen Bonner Martinszug wegen der angekündigten Zusatzbestimmungen der Stadt am Donnerstag abgesagt, ruderte die Verwaltung am Freitag zurück. Sie teilte am Nachmittag mit: Die traditionellen Umzüge können in diesem Jahr nun doch ohne Einschränkungen über die Bühne gehen.

Damit ließ die Oberbürgermeisterin ihren Worten von Donnerstag Taten folgen. An einer Diskussion bei Facebook über die Absage des zentralen Innenstadt-Martinszuges angesichts der städtischen Auflagen hatte sie sich mit dem Satz eingeschaltet „Ich kümmere mich drum“. Dem folgte tags darauf die offizielle Erklärung: Die Stadt habe „heute entschieden, sich an die neue Verordnung anzupassen und auf die Maskenpflicht sowie die 3G-Regel bei kleineren Martinszügen zu verzichten. Die 3G-Regel ist laut Verordnung des Landes weiterhin für Veranstaltungen mit mehr als 2500 Teilnehmenden notwendig“, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Stadthaus. Die Stadt verweist darauf, dass ab Anfang November eine neue Landesverordnung – und mit ihr unter Umständen erneut andere Grundlagen – gelten werden.

„Die Pandemielage ist wie gehabt sehr dynamisch, und so verhält es sich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen durch entsprechend angepasste Verordnungen. Mit der heutigen Entscheidung schließt sich die Stadt den neuen Regelungen des Landes an“, ließ der Leiter des Krisenstabs, Wolfgang Fuchs, die Öffentlichkeit wissen.

Wie berichtet, hatte der städtische Krisenstab bis dahin eine Allgemeinverfügung geplant, um für sämtliche Bonner Martinszüge sowohl eine Maskenpflicht als auch die 3G-Regel zur Bedingung sowohl für Teilnehmer als auch für Zuschauer zu machen. Dies hätte eine deutliche Verschärfung der Landesverordnung bedeutet: Denn hatte beides landesweit bis Ende September lediglich für Freiluftveranstaltungen mit mindestens 2500 Personen gegolten, so ist die Maskenpflicht im Freien in NRW seit Anfang Oktober gänzlich aufgehoben. Eine Reihe von Organisatoren – zuletzt auch das Stadtdekanat – hatten vor diesem Hintergrund auf die Durchführung des Martinszuges verzichtet, zumal sie selbst dafür zuständig sein sollten, die Regeln zu kontrollieren.

„Wir wollen für die Kinder in Bonn trotz Corona Normalität ermöglichen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen so wenig wie möglich unter Einschränkungen leiden. Ich hoffe sehr, dass mit der heutigen Entscheidung möglichst viele der traditionellen Martinszüge stattfinden können“, erklärte Dörner. Ob ihre Nachricht beispielsweise für das Stadtdekanat noch rechtzeitig kam, um den zentralen Martinszug womöglich doch noch auf die Beine zu stellen, blieb am Freitag vorerst offen. Möglicherweise wird man am Münster noch einmal die potenziellen Teilnehmerzahlen überschlagen. Sofern die Organisatoren beim Zählen auf 2500 Menschen kommen, werden sie auf dem 3G-Nachweis bestehen müssen.

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