Kontrollen am Wochenende Bonner Polizei testet mehrere Autofahrer auf Drogen

Bonn · Die Bonner Polizei hat am Wochenende mehreren Autofahrern Blutproben entnommen. Sie alle standen im Verdacht, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln Auto gefahren zu sein.

 Ein Drogenschnelltest der Polizei (Symbolbild).

Ein Drogenschnelltest der Polizei (Symbolbild).

Foto: DPA (Symbolfoto)

Die Bonner Polizei hat am Montagmorgen auf das Wochenende zurückgeblickt, an dem gleich vier Autofahrer mit dem Verdacht, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer gesessen zu haben, Blutproben abgeben mussten.

Den Anfang machte ein 29-jähriger Autofahrer, den ein Streifenteam der Bonner Polizei am Samstagabend gegen 22 Uhr auf der Straße Am Probsthof im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten hatten. Während der Überprüfung fanden die Beamten deutliche Hinweise auf den Einfluss von Betäubungsmitteln. Das führte zu Blutprobe Nummer eins.

Ohne Kennzeichen am Auto und zu schnell unterwegs

Ebenso unter dem Einfluss von Drogen stand ein 41-Jähriger am Sonntagmorgen laut der Polizei in der Bonner Innenstadt. Er war auf der Bornheimer Straße am Morgen gegen 6.45 Uhr aufgefallen. An seinem Auto fehlte das vordere Kennzeichen und er war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Eine Streifenwagenbesatzung der City-Wache hielt den Mann an. Ein Drogenschnelltest war positiv. Auf der Wache an der Bornheimer Straße entnahm ein Arzt dem 41-Jährigen eine Blutprobe.

Blutprobe Nummer drei war dann am Sonntagmittag fällig: Ein 31-jähriger Autofahrer war auf der Bernkasteler Straße von Polizeibeamten angehalten und überprüft worden. Ein Schnelltest mit einer Urinprobe war positiv. Blut wurde später abgenommen.

Bußgeld laut dem ADAC mindestens 500 Euro

Am Sonntagabend zog gegen 18 Uhr ein Streifenteam der Wache Duisdorf einen 21-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr, der auf der Straße Auf dem Hügel unterwegs war. Auch bei ihm war ein Drogentest positiv. Auf der Wache an der Villemombler Straße wurde dem Mann dann die für das Wochenende vierte Blutprobe wegen Drogenverdacht entnommen.

In allen Fällen leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Laut dem ADAC drohen in solchen Fällen - wenn die Fahrten ohne Folgen bleiben - für Ersttäter Bußgelder von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort