Wohnen in Nordrhein-Westfalen Mieterbund Bonn kritisiert neue Mietschutzverordnung

Bonn · Die NRW-Landesregierung plant für Juli eine neue Mieterschutzverordnung. In Teilen des Rhein-Sieg-Kreises würde sie aufgeweicht. Der Mieterbund und die Grundbesitzer sind gleichermaßen unzufrieden.

 Wohngebäude in der Kurfürstenstraße in Bonn.

Wohngebäude in der Kurfürstenstraße in Bonn.

Foto: Benjamin Westhoff

Mit der zum 1. Juli geplanten neuen Mieterschutzverordnung will die schwarz-gelbe Landesregierung wichtige Regelungen zur Abwehr weiter steigender Mieten in Nordrhein-Westfalen abschwächen, kritisiert der Vorsitzende des Mieterbundes Bonn, Bernhard „Felix“ von Grünberg. Zwar blieben bisherige Regelungen in der Wachstumsstadt Bonn für die kommenden fünf Jahre weitgehend bestehen. In Teilen des Rhein-Sieg-Kreises würden sie hingegen aufgeweicht. „Dies geschieht ohne eine valide Datengrundlage in einem gemeinsamen Wohnungsmarkt“, so von Grünberg.

Im Auftrag von Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hatte der Wirtschaftswissenschaftler Harald Simons von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig für die Empirica AG ein Gutachten erstellt. Darin äußerte er Zweifel an einer Mietpreisbremse. Die Regelungen zur Preisdämpfung hätten kaum Wirkung, etwa weil viele potenzielle Mieter auch zu teure Wohnungen klaglos akzeptieren würden. Zwar seien die Mieten im letzten Jahrzehnt um ein Viertel gestiegen. Im Landesschnitt zahlten Mieter in NRW aber immer noch zwölf Prozent weniger als im Bundesdurchschnitt. Außerhalb der „Schwarmstädte“ Düsseldorf, Köln, Bonn und Münster und ihres Umlandes schrumpfe die Bevölkerung zudem eher.

Mietpreisbremse wird für einige Kommunen aufgehoben

Diesem Befund trägt die Verordnung bedingt Rechnung: Anders als die drei Vorgängerverordnungen soll sie nur noch in 18 statt bisher 22 beziehungsweise 37 Kommunen gelten, in denen der Mangel an Mietwohnungen besonders eklatant ist. Dazu gehören neben Bonn im Rhein-Sieg-Kreis Alfter, Bornheim, Bad Honnef, Königswinter, Niederkassel, Siegburg und Wachtberg. Hier gilt weiter: Bei einer Neuvermietung darf der Vermieter höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen.

Bei bestehenden Verträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent steigen. Bundesweit gilt ein Wert von 20 Prozent. Wird eine Mietwohnung zur Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, darf der neue Eigentümer frühestens nach fünf Jahren (statt regulär drei Jahren) Eigenbedarf anmelden. Gutachter Simons hatte in diesem Fall sogar eine Frist von acht Jahren empfohlen, um den Verkauf vermieteter Wohnungen zur Eigennutzung de facto unattraktiv zu machen. Dagegen entfällt die bereits ausgelaufene Umwandlungsverordnung. Sie sollte die Umfirmierung von Miet- in Eigentumswohnungen grundsätzlich verhindern. Aber lediglich zwei Kommunen hatten davon jeweils nur in einem Viertel Gebrauch gemacht.

Wohnraummangel in Siegburg

„Gegenüber der Koalitionsvereinbarung, die einen Wegfall der Schutzbestimmungen vorsah, hat für die großen Wachstumsstädte die Einsicht gesiegt“, erklärt von Grünberg. Dennoch sei der Verordnungsentwurf ein „fauler Kompromiss“. So habe dasselbe Beratungsunternehmen Empirica erst kürzlich in einem Gutachten für die Stadt Siegburg Wohnraummangel konstatiert. Für den Kreis fehle eine belastbare Datengrundlage in Form eines offiziellen Mietspiegels. Dieser solle mit dem Know-how der Stadt Bonn interkommunal mit dem Kreis zusammen erstellt werden, fordert von Grünberg.

Solange bezahlbarer Wohnraum nicht im ganzen Land zur Verfügung stehe, solle die neue Mieterschutzverordnung gelten, ließ Scharrenbach in einer Presseerklärung wissen. Der Eigentümerverband Haus & Grund beklagt hingegen die Abkehr der Landesregierung von ihrem Koalitionsvertrag. Das Gutachten habe die Unwirksamkeit der Mietpreisbremse belegt. Mit ihrem Erhalt würden „wirkungslose Maßnahmen fortgesetzt“, sagt Dirk Vianden, Vorstand des Bonner Stadtverbandes. Auch in Bonn müsse die Mietpreisbremse als untaugliches Instrument zeitnah auslaufen.

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