Schlag mit Kamera-Stativ NPD-Mitglied in Bonn zu Geldstrafe verurteilt

Bonn · Ein NPD-Mitglied wurde auch zweitinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil fiel milder aus, weil die Richterin das Alu-Atativ nicht als gefährliche Waffe betrachtete. Der 29-Jährige soll ein Mitglied der Bonner Jugendbewegung mit dem Stativ geschlagen haben.

 Das Bonner Gericht betrachtete das Alu-Stativ nicht als gefährliche Waffe. Foto: dpa

Das Bonner Gericht betrachtete das Alu-Stativ nicht als gefährliche Waffe. Foto: dpa

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Aussage der Polizistin ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Ich würde behaupten, ich erkenne den Unterschied, ob jemand einen Schlag ausführt oder in ein Stativ reinrennt.“ Vor dem Bonner Landgericht wurde die Berufung eines NPD-Mitglieds verhandelt, das im Sommer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden war. Der 29-jährige Anhänger der Rechtsaußen-Partei wurde seinerzeit für schuldig befunden, ein Mitglied der Bonner Jugendbewegung mit dem Stativ seiner Kamera geschlagen zu haben. Das Opfer trug aus der Auseinandersetzung ein Hämatom am Arm davon.

Die Polizistin hatte den aus ihrer Sicht völlig klaren Tatablauf vor Gericht bereits zum dritten Mal schildern müssen, weil das erstinstanzliche Verfahren nach einer coronabedingten Zwangspause komplett wiederholt worden war. Und auch diesmal führte die eindeutige Aussage dazu, dass die Berufungskammer der abweichenden Schilderung des NPD-Funktionärs keinen Glauben schenkte. Der überführte Schläger hatte behauptet, dass er sich nur umgedreht habe und das Opfer so quasi in sein Stativ hineingerannt sein müsse. Die Tat hatte sich tatsächlich in aufgeheizter Atmosphäre ereignet: Den Samstag vor dem Europatag am 5. Mai 2019 hatten Parteien des gesamten Spektrums genutzt, um über ihre Programme zu informieren. Vor dem Pavillon der NPD hatten sich allerdings einige Dutzend Gegendemonstranten versammelt, die der nun Verurteilte mit seiner Kamera filmte. Weil das dem später Attackierten – einem 21-jährigen Studenten – aber nicht gefiel war er auf den Kameramann zugegangen, um ihn vom weiteren Filmen abzuhalten.

Einen kleinen Erfolg trug der Angeklagte aber immerhin nach Hause: Weil die Berufungskammer, anders als die Amtsrichterin in der ersten Instanz, nämlich in dem benutzten Alu-Stativ keine gefährliche Waffe sah, verurteilte sie den Mann nur wegen einfacher und nicht wegen gefährlicher Körperverletzung. Die für den verurteilten vierfachen Vater erfreuliche Konsequenz: Er muss nun statt der 3000 nur 1500 Euro Strafe zahlen.

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