Fahrt unter Drogen Bonner Polizei stoppt 45-Jährigen auf getuntem E-Scooter

Bonn · In Bonn hat die Polizei einen 45-Jährigen unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter erwischt. Interesse zeigten die Beamten an dem Fahrgerät, denn das getunte Gefährt hatte eine viel zu hohe Höchstgeschwindigkeit.

In Bonn war ein 45-Jähriger auf einem getunten Roller unterwegs.

In Bonn war ein 45-Jähriger auf einem getunten Roller unterwegs.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Polizei hat am Dienstagnachmittag gegen 16.45 Uhr auf dem Friedensplatz einen 45-Jährigen gestoppt. Unter dem Einfluss von Drogen war er mit einem getunten E-Scooter unterwegs. Laut Polizei gab der Fahrer an, dass das Gefährt eine Geschwindigkeit bis zu 50 Kilometer pro Stunde erreichen könne.

Zuvor hatten die Polizeibeamten technische Veränderungen an dem E-Scooter entdeckt. Unter anderem sei ein Tempomat an dem Roller verbaut gewesen. „Das Tuning erfolgte durch Manipulation der Fahrzeugsteuerung durch Nutzung einer App“, so Polizeihauptkommissar Michael Beyer auf Nachfrage des GA.

Maximal 20 Kilometer pro Stunde

Bundesweit erlaubt der Gesetzgeber nach dem im Juni 2019 eingeführten E-Scooter-Gesetz jedoch nur Roller mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 Kilometern pro Stunde im Straßenverkehr. Da es sich rechtlich gesehen um Kraftfahrzeuge handelt, wird sowohl eine Betriebserlaubnis als auch eine Versicherungsplakette benötigt. Ein gültiges Kennzeichen gilt als Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung (E-Scooter-Versicherung).

Ein E-Scooter mit allgemeiner Betriebserlaubnis ist in Deutschland fahrerlaubnisfrei und darf ab 14 Jahren geführt werden. Erreicht ein Elektro-Tretroller mehr als 20 Kilometer pro Stunde, erhält er keine Zulassung für den Straßenverkehr. Beyer: „Wenn an dem E-Scooter manipuliert wird, ist die erteilte Betriebserlaubnis erloschen. Tuning ist also nicht erlaubt.“

Sofern Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, handle es sich um ein einspuriges Kraftfahrzeug ohne Sitz, welches fahrerlaubnispflichtig ist, in der Regel Klasse B. „Der Betroffene besaß keine Fahrerlaubnis“, so Bayer.

73 Unfälle im vergangenen Jahr

Den Roller stellte die Polizei zur technischen Untersuchung sicher. Ein Arzt entnahm dem Tatverdächtigen eine Blutprobe. Auf ihn kommt nun ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Verfahren wegen Fahrens mit Drogeneinwirkung zu.

Laut Angaben der Polizei sind im vergangenen Jahr 73 E-Scooterfahrer verunglückt. „2022 wird die Zahl der Verunglückten voraussichtlich ähnlich hoch sein“, so Beyer.

13 Fahrer seien bei Unfällen im Jahr 2021 schwer verletzt worden, 2022 seien es bislang sechs gewesen. Inwieweit E-Scooterfahrer verunglückten und nicht der Polizei gemeldet wurden, ist nicht bekannt. Sicher ist jedoch, dass jeder siebte verunglückte Fahrer im Vorjahr unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln unterwegs gewesen sei, 2022 könnte das voraussichtlich auf jeden vierten Verunglückten zutreffen.

(ga)
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