Strategische Fahndung geht weiter Bonner Polizeichef verlängert Kontrollen auf den Straßen

Bonn · Bis 9. Januar sind in Bonn und Teilen des Rhein-Sieg-Kreises weiter Personenkontrollen ohne konkreten Verdacht möglich. Polizeipräsident Frank Hoever begründet den Schritt mit der hohen Zahl von Wohnungseinbrüchen.

Ein Polizist überprüft bei einer der Kontrollen im November auf dem Hardtberg die Papiere eines Autofahrers.

Foto: Benjamin Westhoff

Polizeipräsident Frank Hoever hat die strategische Fahndung verlängert. Damit sind in Bonn und Teilen des Rhein-Sieg-Kreises auch weiterhin Personenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht erlaubt. Das NRW-Polizeigesetz sieht nach 28 Tagen die Möglichkeit vor, die Präventionsmaßnahme um dieselbe Zahl von Tagen auszudehnen.

Hoever begründet diese Verlängerung mit hohen Fallzahlen, wie das Polizeipräsidium Bonn am Freitag mitteilte. Seit Beginn der strategischen Fahndung am 18. November seien Taschendiebstähle zwar zurückgegangen, weshalb die Maßnahmen in diesem Deliktsbereich nur noch bis 23. Dezember laufen sollen. Mit Blick auf den zweiten Schwerpunkt – die Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen – werden die Kontrollen allerdings bis zum 9. Januar ausgedehnt. Gerade in der Weihnachts- und Ferienzeit werde viel eingebrochen, so die Polizeipressestelle.

Mehr Einbrüche als im Vorjahreszeitraum

Zwischen 18. November und 13. Dezember registrierte die Bonner Polizei laut ihrer Mitteilung 95 Taschendiebstähle in ihrem Zuständigkeitsbereich – 37 weniger als im Vergleichszeitraum 2021. Bei den Einbrüchen dagegen nennt sie nicht die Zahlen für die Zeit der strategischen Fahndung, sondern des Gesamtjahres bis zum 13. Dezember: 864 Wohnungseinbrüche, 123 mehr als im Vorjahreszeitraum. Brennpunkte: die Bonner Innen- und Nordstadt sowie Duisdorf, Endenich und Königswinter (siehe auch „Polizei ermittelt“).

„Unter Berücksichtigung aktueller Lageentwicklungen und gewonnener Erkenntnisse habe ich mich entschieden, die strategische Fahndung phänomenbezogen und zeitlich begrenzt zu verlängern“, ließ Hoever mitteilen. Die Maßnahme zeige Wirkung, denn sie sei geeignet, bandenmäßig begangene Taschendiebstähle und Wohnungseinbrüche zu verhüten.

Die bisherige Bilanz laut Polizei: In den ersten vier Wochen der strategischen Fahndung kontrollierten die Beamten 2352 Personen und 1559 Fahrzeuge. Sie leiteten 78 Verfahren wegen Straftaten ein, darunter allerdings allein 43 wegen Verkehrsstraftaten. Die Polizisten zeigten zudem 109 Ordnungswidrigkeiten an und verhängten 327 Verwarngelder wegen diverser Verkehrsverstöße. Vier Personen nahmen sie aufgrund bestehender Haftbefehle fest. Bei den Kontrollmaßnahmen trafen die Beamten laut Mitteilung auf 89 Personen, die der Polizei schon wegen Eigentumsdelikten bekannt waren. Drei davon hatten Einbruchswerkzeuge und Masken dabei. „Wir sind überzeugt, dass wir die gewonnenen Erkenntnisse auch sehr gut nutzen können, um Täterstrukturen zu erkennen und so auch Straftaten zu verhindern", erklärte Hoever weiter.

Anders als die CDU sehen die Grünen als Koalitionspartner in der NRW-Landesregierung die strategische Fahndung kritisch. Sie halten den Eingriff in die Freiheitsrechte im Verhältnis zu den Ergebnissen für zu stark, wie die Bonnerin Julia Höller, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, dem GA erklärte. Ähnlich skeptisch äußerte sich 2020 nach der entsprechenden Änderung des Polizeigesetzes die damalige NRW-Datenschutzbeauftragte. Ob die aktuelle Beauftragte Bettina Gayk die Kritik ihrer Vorgängerin teilt, ließ ihr Sprecher auf Nachfrage offen.