Prozess beginnt in Bonn Angeklagter soll 18-Jährige aus Belgien entführt und vergewaltigt haben

Bonn · Seit Dienstagmorgen muss sich ein 37-jähriger Syrer vor dem Bonner Landgericht verantworten. Er soll eine junge Frau aus einer Flüchtlingsunterkunft in Brüssel nach Bonn verschleppt und dort vergewaltigt haben.

Bonn: Prozess gegen Entführer von 18-Jähriger aus Belgien beginnt
Foto: DPA

Das Verfahren könnte schwierig werden: Vor der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat am Dienstagmorgen der Prozess gegen einen 37-jährigen Syrer begonnen, der im vergangenen Herbst eine damals 18-Jährige aus einer Flüchtlingsunterkunft in einem Brüsseler Vorort nach Bonn verschleppt und dort in einer eigens angemieteten Wohnung vergewaltigt haben soll. Die beiden sollen nach islamisch-religiösem Ritus verheiratet gewesen sein. Die Anklage lautet nun auf Vergewaltigung, obwohl gegen den Mann auch ein europäischer Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Verschleppung existiert.

Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hatte den Angeklagten am Mittag des 19. Oktobers vergangenen Jahres in einem Haus in Bad Godesberg festgenommen. Gegen halb vier in der Nacht hatte das Bundeskriminalamt die Kölner Polizei über eine mögliche Entführung informiert. Offenbar hatte das mutmaßliche Opfer Familienmitglieder in Belgien per Handy angerufen und um Hilfe gebeten. Die Kölner Polizisten hätten dann die Einsatzführung übernommen, teilte die Polizei seinerzeit mit. Fahnder hätten schnell die Spur nach Bonn entdeckt, wo die Einsatzkräfte dann sowohl auf den Tatverdächtigen als auch auf die 18-Jährige stießen.

Über die Hintergründe wurde aber auch am ersten Prozesstag noch nichts bekannt. Sowohl der Angeklagte als auch die als Zeugin aus Belgien angereiste junge Frau wurden nämlich zunächst nur zu ihrer Person befragt. Weil sich der Mann seit dem 20. Oktober in Untersuchungshaft befindet und diese in der Regel nicht länger als ein halbes Jahr dauern darf, wurde den Prozesstermin quasi in der letzten Minute angesetzt. Offenbar ging die Bonner Staatsanwaltschaft bis zuletzt davon aus, dass der Angeklagte nach Belgien ausgeliefert würde. Die Behörden des Nachbarlandes verfolgen den von ihnen beantragten europäischen Haftbefehl dem Vernehmen nach aber nicht aktiv.

Mit den Worten „Dieses Verfahren ist eine Zumutung“ leitete der Vorsitzende Richter Jens Rausch eine Zusammenfassung der Geschehnisse ein. So wurden offenbar die beiden sichergestellten Mobiltelefone der 18-Jährigen und des 36-jährigen Angeklagten bislang noch überhaupt nicht ausgewertet. Das soll nun auf Betreiben des Gerichts in kürzester Zeit nachgeholt werden, um im Anschluss sowohl den Angeklagtem als auch das mutmaßliche Opfer zu den Vorwürfen zu befragen.

Zu Beginn des Verhandlungstages hatte der Verteidiger gefordert, das Verfahren komplett auszusetzen oder zu unterbrechen: Einerseits habe das Auslieferungsbegehren der Belgier bislang hierzulande eine aktive Ermittlungsarbeit verhindert, andererseits wolle man den Angeklagten aber offenbar gar nicht wirklich haben, bemängelte der Anwalt.

So einfach mochte es sich das Gericht aber nicht machen und nahm die prozessuale Herausforderung an: „Hier geht es ja schon um etwas“, so der Vorsitzende mit Blick auf die Schwere der möglichen Tat. Mit dem Angebot, die Befragung des mutmaßlichen Opfers als Zeugin zunächst ebenfalls nur auf die persönlichen Umstände zu beschränken, baute er der Verteidigung allerdings eine Brücke.

Zuerst konnte das Gericht aber den Angeklagten zu seinen Lebensumständen befragen und erfuhr so, dass der Mann hauptsächlich in der bulgarischen Hauptstadt Sofia lebt. Dort ist er ebenfalls verheiratet, nach seinen Angaben diesmal allerdings christlich. Er betreibe in dem Balkanland mit seiner Familie ein touristisches Transportunternehmen. In Belgien sei er regelmäßig, weil er dort gewerbsmäßig Gebrauchtwagen kaufe.

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