Mann fuhr auf Polizisten zu Prozessauftakt nach Angriff auf Polizisten in Bonn

Bonn · Ein Autofahrer soll im November bei einer Kontrolle in Bonn auf einen Polizisten zugefahren sein. Beim Prozessauftakt am Montag ließ der Angeklagte den Hauptvorwurf nicht so stehen.

 Der Prozess hat vor dem Landgericht Bonn begonnen.

Der Prozess hat vor dem Landgericht Bonn begonnen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Viel Legales scheint der Angeklagte am 8. November vergangenen Jahres nicht getan zu haben. Das räumte der 24-Jährige zum Prozessauftakt am Montagmorgen vor dem Bonner Schwurgericht auch klar ein. Den Hauptvorwurf, einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle im wahrsten Sinne des Wortes über den Haufen fahren zu wollen, ließ er allerdings nicht so stehen. Er habe dem Mann, den er gar nicht als Polizisten identifiziert habe, schlicht ausweichen wollen, gab er vor Gericht an. Zumindest die Anklage sieht das deutlich anders. Versuchter Mord lautet der Tatvorwurf.

Besonders gradlinig ist das Leben des in Polen geborenen jungen Mannes bislang nicht verlaufen: „Ich genieße auch schon mal zum Essen ein Glas Wein“, ließ er das Gericht nicht ganz ohne eine gewisse Selbstironie wissen. Normalerweise trinke er allerdings eher exzessiv. Wodka oder Whiskey bildeten dann die Basis seines Drogenkonsums, allerdings bekomme ihm Alkohol ohne begleitende Einnahme von Kokain nicht. Ob er schon einmal auf die Idee gekommen wäre einfach beides wegzulassen, meinte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff.

Seinen Vorsatz, nach einer mehrjährigen Jugendstrafe und der Drogenkarriere, die bereits in Kindheitstagen ihren Anfang genommen hatte, nun den Weg der Tugend zu beschreiten, darf als vorerst gescheitert betrachtet werden: Im November 2019 habe er gerade erst ein Praktikum begonnen, als ihm auf der Rückfahrt im Zug ein Inserat ins Auge gesprungen sei. 400 Euro wollte ein Kölner für einen nicht mehr ganz taufrischen dunkelblauen Audi-Kombi haben. Er wollte das Auto kaufen, reparieren und weiterverkaufen, gab er vor Gericht an. In der Domstadt sei er sich mit dem Verkäufer schnell einig geworden. Dass er den Wagen ohne Papiere und Kennzeichen vom Hof fuhr, schien keine der beiden Parteien zu stören. Genauso wenig  die Tatsache, dass der Käufer keinen Führerschein hatte.

Das Problem mit den Kennzeichen löste der Angeklagte nach eigenen Worten in einer Seitenstraße: Er habe einen passenden Wagen gesucht, von dem er die Schilder abgeschraubt habe. Dann habe er eine Tankstelle angesteuert, wo er nicht nur eine Dose Whiskey-Cola für die Rückfahrt erstand, sondern den Tankwart auch um Panzertape zur Befestigung der Schilder bat. Dass das Auto ohne Gegenlenken nach links zog, bemerkte er beim Verfassen einer SMS auf der A 555 Richtung Bonn. Nach einer Zwischenstation bei einem Bekannten, wo er nach eigenen Angaben weiteren Alkohol und Drogen konsumierte, kam er in die Polizeikontrolle: Hinter der Kreuzung der Thomas-Mann- mit der Rabinstraße wartete laut Anklage eine Citystreife mit zwei Polizisten und zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts.

In der Wahrnehmung des Angeklagten trat eine „dunkel gekleidete Person“ plötzlich auf die Fahrbahn und versuchte ihn mit ausgestrecktem Arm und einer blendenden Taschenlampe zum Anhalten zu bewegen. „Aus Angst“ habe er zunächst links ausweichen wollen, als er sah, dass die Person ebenfalls nach links lief.

Dass der Mann sein Leben nur retten konnte, indem er auf den parallel verlaufenden Bauzaun sprang, habe er nicht mitbekommen. Erst Tage nach seiner Flucht sei ihm nach der Lektüre von Medienberichten klar geworden, dass ihm versuchter Mord vorgeworfen wurde. Nach einer zwischenzeitlichen Flucht nach Polen  stellte er sich dann mit seinem Anwalt am 3. März.

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