Prozessauftakt in Bonn 56-Jähriger nach Messerattacke im Linienbus vor Gericht
Bonn · Ein 56-Jähriger steht nach einer lebensgefährlichen Messerattacke in einem Linienbus in Bonn seit Donnerstag vor dem Schwurgericht. Im Falle einer Verurteilung muss er mit seiner dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie rechnen.
Der Fall hatte nicht zuletzt wegen des beherzten Eingreifens eines Zeugen Aufsehen erregt: Am 27. Juli vergangenen Jahres kurz nach 16 Uhr wurde ein 22-jähriger Mann in einem Bus der Bonner Linie 601 zum Opfer einer Messerattacke und der 28-jährige Fahrgast rettete dem Angegriffenen möglicherweise das Leben. Er zog den Angreifer von seinem Opfer weg und leistete später auch noch Erste Hilfe.
Am Donnerstagmorgen hat nun vor dem Bonner Landgericht der Prozess gegen den 56-jährigen Tatverdächtigen begonnen. Dem Mann werden von der Staatsanwaltschaft versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Beschuldigte soll unter einer schizophrenen Störung leiden und die Tat im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit begangen haben. Daher droht ihm bei einer Verurteilung die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Zeuge rettet das Opfer im Bus
Offenbar warteten Täter und Opfer auf denselben Bus: An der Haltestelle Marienhospital stiegen der 22-Jährige und der 56-Jährige zur gleichen Zeit in den Gelenkbus der Linie 601 Richtung Tannenbusch und Auerberg. Kurz vor dem Hauptbahnhof, so heißt es in der Antragsschrift, soll der Ältere dem jungen Mann dann unvermittelt von hinten mit der 15 Zentimeter langen Klinge eines Messers in den Kopf- und Halsbereich gestochen haben. Über das Motiv ist nichts bekannt, Täter und Opfer sollen einander vollkommen unbekannt gewesen sein.
Offenbar, so nehmen die Ankläger an, ging der junge Mann sofort zu Boden, der Angreifer soll in der Folge weiter auf sein wehrlos daliegendes Opfer eingetreten und -gestochen haben. Erst durch das Eingreifen des unbeteiligten Zeugen konnte der Mann von weiteren Angriffen abgehalten werden. Der 22-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt und musste in einem Bonner Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt werden. Der Prozesstag am Donnerstag war bereits kurz nach Beginn schon wieder zu Ende, nur die relativ kurze Antragsschrift wurde verlesen. Mit einer Entscheidung der 4. Großen Strafkammer wird Ende Februar gerechnet.