Bonner Landgericht ordnet Unterbringung an Psychisch kranker Mann mixte Mini-Molotowcocktail

Bonn · Ein psychisch kranker Mann hatte Hinweisschilder auf die Maskenpflicht abgerissen. Das Bonner Landgericht hat nun seine Unterbringung angeordnet.

 Das Bonner Landgericht hat einen 38-Jährigen verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat einen 38-Jährigen verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Dass ein Beschuldigter sich bei einem Vorsitzenden Richter für seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie bedankt, kommt auch nicht alle Tage vor. So ist es aber nach der Entscheidung der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht geschehen, und das Gericht wünschte dem 38-jährigen Diplomatensohn aus Bonn alles Gute für seine Zukunft.

Jedes Jahr muss nun ein Richter aufs Neue überprüfen, ob die Gründe für die Einweisung weiterbestehen, und der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen attestierte dem soeben Verurteilten beste Aussichten, die Psychiatrie eines nicht allzu fernen Tages wieder verlassen zu können. Die einzige Voraussetzung sei, dass der Mann seine Medikamente regelmäßig nehme. Der Beschuldigte leidet unter einer Schizo-affektiven Störung, die möglicherweise genetisch bedingt ist.

Wenn er seine Medikamente nicht einnimmt, stellt der Mann nach Überzeugung des Gerichts eine deutliche Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Gesetzgeber hat bewusst hohe Hürden errichtet, bevor jemand dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden darf. Und der erste Teil der Vergehen, die dem Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurden, hätte für eine solche Unterbringung nicht ausgereicht, wie Schmitz-Justen ausdrücklich betonte.

Was war geschehen? Am 6. März 2021 lief der Mann wutentbrannt im Zickzack über die Poppelsdorfer Allee, riss die Hinweistafeln auf die dort damals bestehende Maskenpflicht herunter und zertrat die Pappschilder unter den Augen einiger verblüffter Passanten. Einer herbeigerufenen Polizeistreife gelang es aber schnell, den Wüterich auf dem Venusbergweg zu stellen.

Der Mann war mit einem Gitarrenkoffer und mehreren Taschen unterwegs und verfiel offenbar in Panik. Jedenfalls wehrte er sich dermaßen heftig gegen die Kontrolle, dass einer der Beamten zu Boden ging. Nach kurzer Flucht wurde der Plakatrowdy unter Einsatz von Pfefferspray von den Beamten verhaftet. Und dabei wurde dann eine Art Mini-Molotowcocktail entdeckt, der nun für die angeordnete Einweisung maßgeblich ist.

Jägermeisterflasche war mit Feuerzeugbenzin

Eine 100-Milliliter-Jägermeisterflasche war mit Feuerzeugbenzin gefüllt und einer Art Docht versehen worden. Bestimmt war der kleine Brandsatz wahrscheinlich für den Briefkasten des Betreuers des Mannes. Für den empfand er zum damaligen Zeitpunkt wohl eine tiefe Abneigung. Möglicherweise, so hatte es der vor Gericht sehr strukturiert wirkende Beschuldigte angegeben, hätte er den Brandsatz aber auch nur an einem ungefährlichen Ort wie zum Beispiel dem Museumsplatz angezündet. Er wisse das einfach nicht mehr zu sagen.

„Der Angeklagte ist – wenn er unter Behandlung steht – hochintelligent“, befand Schmitz-Justen bei der Urteilsbegründung. Sein Problem bestehe darin, dass seine Krankheitseinsicht schwinde, sobald er seine Medikamente nicht nehme. Und das schaukele sich dann auf, da er bei fehlender Krankheitseinsicht eben die Medikation komplett abbreche. Und in einer solchen Phase stelle der Beschuldigte eine klare Gefahr für die Allgemeinheit dar, so der Vorsitzende weiter. „Wir müssen davon ausgehen, dass Sie heute gefährlich sind.“

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