Selbstständig in die Isolation Diese Quarantäne-Regeln gelten in Bonn

Bonn · Auch Kontaktpersonen ersten Grades dürfen nicht auf eine Anordnung des Gesundheitsamts warten. Frühestens nach zehn Tagen kann ein Schnelltest die Quarantäne beenden.

 Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Das gilt ebenso für Kontaktpersonen ersten Grades.

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Das gilt ebenso für Kontaktpersonen ersten Grades.

Foto: Benjamin Westhoff

Bereits seit Dezember vergangenen Jahres verfügt das Bonner Gesundheitsamt keine Quarantäne mehr, auch wenn sie Isolationen weiterhin anordnen kann. Die gestiegenen Fallzahlen bei den Covid-19-Infizierten haben dazu geführt, dass nach der Quarantäneverordnung des Landes von Ende November diejenigen, die von ihrer Infektion mit dem Coronavirus beispielsweise nach einem Schnelltest wissen, sich unverzüglich selbstständig in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben haben.

Sie haben ihre Kontaktpersonen ersten Grades zu verständigen und auch die müssen sich selbstständig in die Isolation begeben und dürfen nicht auf ein Formschreiben warten, das das Gesundheitsamt verschickt. Diese Regelung gilt weiterhin, wie der städtische Krisenstab vergangene Woche ausführte.

Zweiwöchige Quarantäne kann verkürzt werden

Zu den Kontaktpersonen ersten Grades zählen nach Auskunft des Gesundheitsamts Menschen, die sich mit Infizierten ohne Tragen eines Mund-Naden-Schutzes 15 Minuten von Angesicht zu Angesicht oder 30 Minuten mit einer Maske unterhalten haben. Auch wenn es zum direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie beim Küssen, Anhusten, Anniesen oder Mund-zu-Mund-Beatmung gekommen ist, gilt die- oder derjenige als Kontaktperson ersten Grades. Selbiges gilt bei „relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten Coronavirus-Fall, informiert das Gesundheitsamt.

Die 14-tägige Quarantäne können Betroffene etwas verkürzen, wenn sie ab dem zehnten Tag einen Antigen-Schnelltest durchführen lassen, der zu einem negativen Ergebnis kommt und sie 48 Stunden symptomfrei waren. Das Testergebnis ist dem Gesundheitsamt umgehend an die Mailadresse quarantaene@bonn.de zu schicken.

Wenn es zu Symptomen während der Quarantäne kommt, ist diese Information dem Gesundheitsamt innerhalb der 14 Tage zu melden. Die Stadt verweist in solchen Fällen auch auf die zuständigen Hausärzte, die zunächst per Telefon beraten und, wenn nötig, einen Corona-Test durchführen können. Bei Fragen rund um die Gesundheit ist das Bürgertelefon unter 02 28/71 75 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr besetzt.

Auf der Internetseite www.bonn.de (Stichwort: Corona) informiert das Gesundheitsamt darüber, was unter einer Isolation zu verstehen ist und gibt Ratschläge, wie sich Bürger unter diesen Bedingungen versorgen können. Sie vermerkt auch, dass das Ordnungsamt die Einhaltung der Quarantäne „unter Umständen kontrolliert“.

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