Verkehrsführung an der Rabinstraße Autofahrer wehrt sich nach Irrfahrt in Bonn erfolgreich gegen Bußgeld
Bonn · Die Engstelle zwischen Thomas-Mann- und Münsterstraße in der Bonner City ist schon vielen Autofahrern zum Verhängnis geworden. Dort ist das Durchfahren nur Anliegern erlaubt. Ein Mann hat sich nun erfolgreich gegen ein Knöllchen gewehrt – und fordert, die Verkehrsführung deutlicher zu machen.
Die Engstelle zwischen Thomas-Mann- und Münsterstraße ist schon vielen Autofahrern zum Verhängnis geworden. Dort ist das Durchfahren nur Anliegern erlaubt, die Bonner Polizei kontrolliert dort immer wieder den Verkehr. Auch Helmut Färber hat es erwischt – er konnte sich nun aber erfolgreich gegen das Bußgeld wehren. Seiner Ansicht nach ist die Verkehrsführung in diesem Bereich irreführend und müsste anders beschildert werden. Die Stadt Bonn sieht das anders.
Helmut Färber wollte im Dezember vergangenen Jahres mit seinem Auto zum Bahnhof. Zu dieser Zeit war der City-Ring noch nicht gekappt. Er fuhr über die Thomastraße und den Kreisverkehr am Alten Friedhof in die Rabinstraße, stand dann an der Kreuzung zur Thomas-Mann-Straße aber vor Schildern, die ihm den Weg zum Bahnhof versperrten. „Hier ist die Geradeausfahrt schon länger verboten. Ein Linksabbiegerschild zwingt den Verkehrsteilnehmer, in die Thomas-Mann-Straße einzubiegen. Bei der Münsterstraße handelt es sich jedoch um eine Sackgasse. Hier einzubiegen ergibt nur Sinn, wenn man die Tiefgarage nutzen will“, erzählt er.
Rabinstraße in Bonn: Polizei hält Autofahrer an
Um aus der verfahrenen Situation herauszukommen, bog er – wie vorgeschrieben – nach links ab. Doch er wollte ja gar nicht in die Tiefgarage, sondern zum Hauptbahnhof und damit in eine ganz andere Richtung. Also passierte er die Engstelle zwischen Thomas-Mann- und Münsterstraße, was laut Schildern nur dem Anliegerverkehr vorbehalten ist – in der Hoffnung, einen anderen Weg finden zu können. „Dort wurde ich dann von der Polizei angehalten“, sagt Färber.
Die Beamten machten ihn auf sein für sie eindeutiges Fehlverhalten aufmerksam und boten ihm ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro an, womit das Verfahren erledigt gewesen wäre, wie ein Sprecher der Polizei bestätigt. Färbers Argumentation konnten sie nicht folgen – und so legte er Einspruch ein, als er Post von der Bußgeldstelle der Stadt erhielt. Sie wickelt sowohl die Knöllchen des Ordnungsamtes als auch die der Polizei ab.
„Ich wurde quasi von der Verkehrsführung gezwungen, die Thomas-Mann-Straße zu nutzen, obwohl ich da gar nicht hin wollte. Es gibt keine Alternative, zumal in der Münsterstraße an der einzigen Stelle, wo man theoretisch wenden könnte, nämlich an der Ecke zum Florentiusgraben, ein Schild mit „keine Wendemöglichkeit“ steht“, erklärt Färber. In seinem Anhörungsbogen legte er dar, dass die Beschilderung in diesem Bereich inkonsistent und damit nicht rechtens sei. „Eine Verkehrsführung muss zielorientiert sein und darf einen nicht unwissend in eine Sackgasse schicken.“
Knöllchen abgewehrt, Verkehrsführung soll aber bleiben
Die Beschwerde fruchtete: Die Stadt stellte das Verfahren ein, Färber musste kein Bußgeld zahlen. Doch an der Verkehrsführung hat sich nichts geändert und soll sich auch nichts ändern. „Es gibt hierzu auch keine besondere Beschwerdelage“, erklärt Andrea Schulte vom Presseamt der Stadt Bonn. Es sei gewollt, dass über die Rabinstraße und weiter über die Münsterstraße und durch die Engstelle in die Thomas-Mann-Straße nur diejenigen fahren, die in die Münstergarage möchten oder in der Thomas-Mann-Straße – im Teilstück zwischen der Münsterstraße und der Budapester Straße – ein berechtigtes Anliegen haben. Das Parken zähle nicht dazu.
„Der Hauptverkehrsstrom in Richtung Stadthaus, Bertha-von-Suttner-Platz und Kennedybrücke soll weiterhin bereits aus dem Kreisverkehr in die Straße am Alten Friedhof fahren, nicht aber in die Rabinstraße“, sagt Schulte.
Am Kreisverkehr am Alten Friedhof gibt es für die Rabinstraße in Richtung Innenstadt ein Durchfahrtsverbot, lediglich Anliegerverkehr ist zugelassen. Zielorte sind das neue Parkhaus an der Rabinstraße, die Noeggerathstraße oder die Münsterstraße, wie Schulte erläutert. „Für andere Ziele in der Innenstadt muss man am Kreisverkehr in Richtung Osten fahren.“ Genau an dieser Stelle könnte man aus Sicht von Färber für Klarheit sorgen, was vor allem Ortsfremde betreffen würde. „Bei einem Sackgassenschild wäre jedem sofort klar, dass er dort nicht weiterkommt“, sagt er.
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