Unterwegs auf Bonner Straßen Diese Regeln gelten für Lastenräder im Straßenverkehr
Service | Bonn · Lastenräder erfreuen sich immer mehr Beliebtheit im Straßenverkehr. Das Auto ist nicht mehr notwendig, um Kinder in die Schule zu bringen oder einzukaufen. Wir klären grundlegende Fragen zum Thema Lastenrad.
Mit dem Lastenrad die Kinder zur Schule bringen oder schwere und große Einkäufe transportieren – die Räder finden immer mehr Zuspruch und sparen zudem CO2 ein. In der Stadt wird das Suchen nach Parkplätzen erst einmal überflüssig. Aber was für Regeln gelten eigentlich für Lastenräder und E-Lastenräder? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Wen und was darf ich mit dem Lastenrad transportieren?
Grundsätzlich müssen Ladung, Tiere und Personen nach Auskunft des ADAC immer ordnungsgemäß gesichert werden. Schwere Gegenstände sollten möglichst weit unten in der Transportbox verstaut werden. Der ADAC empfiehlt außerdem die Ladung mit einem Netz zu sichern, wenn über die Höhe der Transportbox hinaus geladen wird.
Wenn in den Transportboxen der Lastenfahrräder geeignete Sitze – möglichst mit Sicherheitsgurten – vorhanden sind, dürfen dort Kinder befördert werden. Neuerdings gilt dies auch für Jugendliche und Erwachsene. Für diese Gruppen muss das Lastenrad aber eigens für diesen Zweck gebaut und ausgestattet sein. Der ADAC empfiehlt, dass auch Kinder in Lastenfahrrädern einen geeigneten Fahrradhelm tragen sollten. Felix Schoroth vom ADFC Bonn ergänzt, dass der oder die Fahrende zudem mindestens 16 Jahre alt sein muss.
Was passiert, wenn der Radweg zu schmal ist?
Sollte der Radweg zu schmal für das Lastenrad sein, ist es erlaubt, auf die Straße auszuweichen, so Felix Schoroth, Mitglied beim ADFC Bonn. „Die Regeln sind für alle Räder gleich.“ Sei die Nutzung auf dem Radweg nicht zumutbar, dürften Räder und auch Lastenräder auf die Fahrbahn ausweichen. Sonst müssen Radler und Lastenradler auf dem vorgeschriebenen Radweg fahren. Ansonsten droht laut ADAC ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro.
Wo darf ich mein Lastenrad parken?
Lastenräder dürfen mittlerweile auch auf Parkplätzen abgestellt werden, die ursprünglich für Autos vorgesehen waren. Eine Anspannung der Parkplatzsituation und ein Konkurrenzkampf zwischen Pkw und Lastenrädern hat die Stadt Bonn bisher nicht festgestellt, so Vizestadt-Sprecher Marc Hoffmann. „Werden Lastenräder auf Pkw-Parkplätzen abgestellt, entfällt eine Parkscheinpflicht, da es sich nicht um Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt. Eine Verwarnung kann es entsprechend auch nicht geben“, erklärte Hoffmann. Lastenräder sollten außerdem aufgrund ihrer Größe und Breite nicht mitten auf den Bürgersteigen oder im Weg abgestellt werden, merkt Schoroth an. Laut Polizei Bonn dürfen die Räder dort abgestellt werden, wo sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Bei Dunkelheit sollten sie jedoch entsprechend beleuchtet werden.
Außerdem dürfen Lastenräder auch auf der Fahrbahn abgestellt werden. Ist Be- und Entladen erlaubt, dürfen Lastenradler ebenso wie Kraftfahrzeugführer den gekennzeichneten Bereich nutzen, um schwere Gegenstände auf- und abzuladen. Weiterhin gibt es mit dem Zusatzzeichen Lastenfahrrad 1010-69 für Gemeinden die Möglichkeit, Abstellflächen für Lastenräder kombiniert mit dem Zeichen 314 (Parkplatz) einzurichten, erklärt der ADAC.
Gibt es in Bonn genug Parkplatzmöglichkeiten für Lastenräder?
Laut Benjamin Seyfferth, Mitglied beim ADFC und selbst Lastenradfahrer, fehle es an Fahrradparkplätzen in Bonn im Allgemeinen. „Lastenräder sind noch mal größer und breiter.“ Da sei die Herausforderung noch mal größer einen geeigneten und vor allem sicheren Platz für das teure Rad zu finden. „Auf Pkw-Parkplätzen hat man keine Möglichkeit, das Rad abzuschließen. In der Praxis ist das dann nicht sinnvoll“, so seine Einschätzung.
Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Laut Polizei Bonn gibt es grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch gelten die örtlichen Tempolimits auch für Fahrradfahrer und Fahrer eines Lastenrades. Laut ADAC ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 Stundenkilometern vorgeschrieben. Das gelte für Modelle mit oder ohne Tretunterstützung.
Gibt es Förderungsmöglichkeiten für den Kauf eines Lastenrades?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf von Lastenrädern und Elektrolastenrädern, wie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes auf seiner Webseite mitteilt. Der Kauf von Anhängern und Lieferbikes wird jedoch nicht subventioniert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein fabrikneues Rad handeln muss. Die Räder müssen zudem mindestens 70 Kilogramm wiegen und einen verlängerten Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit aufweisen, zum Beispiel ein fest installierter Lastenbehälter. Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung werden pauschal mit 500 Euro gefördert.
Der Bund fördert ebenfalls die Anschaffung eines Lastenrades mit oder ohne Elektroantrieb. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle listet auf seiner Webseite die Konditionen für die Förderung auf: Antragsberechtigt sind demnach private Unternehmen, Genossenschaften, freiberuflich Tätige, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen) oder rechtsfähige Vereine und Verbände. Privatpersonen erhalten keine Förderung. Das Lastenrad muss die gleichen Merkmale aufweisen, wie oben genannt. Allerdings muss die Nutzlast mindestens 120 Kilogramm betragen, damit eine Förderung bewilligt wird. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb. Weitere Informationen zur Förderung gibt es hier.
Gibt es in Bonn auch Lastenräder zum Ausleihen?
Die Stadtwerke Bonn (SWB) bieten Lastenräder zum Verleih an. Die Flotte besteht aus insgesamt sechs E-Lastenräder der Marke Babboe. Die Räder seien sehr beliebt, so SWB-Sprecherin Clarissa Pütz. „Letztes Jahr hatten wir eine hohe Anfrage. Fast alle Slots, in denen man die Räder leihen kann, waren ausgebucht“, so die Sprecherin. Die Kunden führen damit ihre Kinder zur Schule oder in den Kindergarten und nutzen das Rad auch für Transporte. „Es ist außerdem davon auszugehen, dass das Rad klimaschonend ist. Jeder, der das Rad ausleiht, fährt weniger Auto“, so Pütz. Maximal zwei Wochen am Stück können die Räder laut Pütz gebucht werden. „Wir wollen das Angebot möglichst fair halten, damit auch viele Bonnerinnen und Bonner die Räder nutzen können.“ Das Buchen und Leihen funktioniert sowohl online als auch im Service-Center der SWB. Allerdings besteht der Service nur für SWB-Kunden, die die Räder von April bis Oktober kostenlos ausleihen können.