Verkehr in Bonn und der Region Rücknahme von neuem Bußgeldkatalog sorgt für Chaos

Bonn · Die Rücknahme des neuen Bußgeldkatalogs sorgt für Chaos in den Verwaltungen von Bonn und der Region. Zum Ende der vergangenen Woche erzielten Bund und Länder eine Einigung. Jetzt sollen zuvor eingezogene Führerscheine wieder zurückgeschickt werden.

 Achtung Polizeikontrolle: Zahlreiche Autofahrer sind in den vergangenen Wochen angehalten oder geblitzt worden, weil sie mit ihren Fahrzeugen zu schnell unterwegs waren.

Achtung Polizeikontrolle: Zahlreiche Autofahrer sind in den vergangenen Wochen angehalten oder geblitzt worden, weil sie mit ihren Fahrzeugen zu schnell unterwegs waren.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Es war für Wochen der große Aufreger für Autofahrer. Laut dem neuen Bußgeldkatalog drohte bereits ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ein Monat Fahrverbot. Anfang Juli erklärte das Bundesverkehrsministerium den Katalog, der seit dem 28. April galt, für nichtig. Es hatte einen Formfehler darin gefunden. Was das für bereits erteilte Bußgeldbescheide und Fahrverbote bedeutete, blieb lange unklar. Und sorgte für Chaos in den Bußgeldstellen.

Wie ist die Lage in Bonn?

Die Anzahl der Fahrverbote hat sich in den vergangenen Monaten in Bonn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast vervierfacht. Inzwischen stehen auch alle Bußgeldbescheide und Fahrverbote auf dem Prüfstand. Der zusätzliche Arbeitsaufwand für die Bonner Verwaltung ist immens.

958 Fahrverbote erteilte das Straßenverkehrsamt in Bonn zwischen dem 28. April und 5. Juli. Im Vergleich mit demselben Zeitraum des Vorjahres ist das eine Steigerung von 376 Prozent. Damals zählte das Amt 255 Fahrverbote. Nun können die betroffenen Autofahrer in Bonn hoffen, bald ihren Führerschein wieder zu erhalten. „In Bonn werden von der Bußgeldstelle alle Führerscheine zurückschickt, die nur aufgrund der neuen Regelung in Verwahrung genommen wurden“, heißt es aus dem Presseamt. „Jetzt noch neu eingehende Führerscheine werden ebenfalls zurückgeschickt.“

Die Anzahl der Führerscheine, die früher als geplant an ihren Besitzer geschickt werden, hält sich aber in Grenzen. „Die Bußgeldstelle hat Anfang letzter Woche 24 Führerscheine zurückgeschickt“, teilt Isabel Klotz, Pressesprecherin der Stadt Bonn, mit. „Bei den anderen verhängten Fahrverboten waren die Führerscheine entweder schon für die Dauer des Fahrverbotes in der Bußgeldstelle in Verwahrung gegeben oder die Frist, bis zu der der Führerschein abgegeben werden muss, läuft noch.“

Die Anzahl der Verstöße wegen überhöhter Geschwindigkeit ist hingegen leicht zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum stellte das Straßenverkehrsamt im Jahr 2020 insgesamt 26 846 Verstöße fest, im Vorjahr waren es 28 121. Das entspricht einem Rückgang von etwa 4,5 Prozent. Ob die Bußgeldverstöße nun von Betroffenen angefochten werden können, ist noch nicht klar. „Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ist dies grundsätzlich nur durch einen schriftlichen Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids möglich“, so Klotz. Da der neue Bußgeldkatalog für ungültig erklärt wurde, habe das Bundesverkehrsministerium den Ländern mitgeteilt, dass nun wieder nach der alten Rechtslage zu ahnden sei.

Bereits gezahlte Bußgelder werden in Bonn nicht erstattet. Aufgrund eines Erlasses des NRW-Innenministeriums scheide eine Rücknahme der Bescheide beziehungsweise eine Rückzahlung des Bußgeldes aus, so Isabel Klotz. Betroffene bereits erlassener Fahrverbote, bei denen der Fahrer seinen Führerschein noch nicht abgegeben hat, können hoffen.

Die betroffenen Verfahren werden nun an die zuständige Bezirksregierung übersandt, sagt Klotz. Diese prüfe von Amts wegen die Möglichkeit einer Gnadenentscheidung. Wegen der „besonderen Umstände“ stehen die Chancen wohl hoch, dass ein Gnadengesuch Erfolg haben wird. „Vollständig vollstreckte Fahrverbote fallen nicht unter diese Regelung und sind bestandskräftig.“

Die Bußgeldstelle hat durch die erneute Umstellung gut zu tun. „Der zusätzliche Arbeitsaufwand ist immens“, teilt das Presseamt mit. „Allein die Umstellung der Software-Anwendungen auf das alte Recht ist sehr zeitaufwendig.“ Sei dies gelungen, müssen voraussichtlich noch Verfahren im fünfstelligen Bereich manuell auf die alten Bußgeldregelungen umgeschrieben werden. „Damit wird die Bußgeldstelle für ein bis zwei Wochen beschäftigt sein“, so Klotz.

Wie ist die Lage im Rhein-Sieg-Kreis?

Dort werden seit voriger Woche neue Verfahren auch wieder aufgrund des alten Bußgeldkatalogs bearbeitet und entschieden, wie Pressesprecher Antonius Nolden mitteilt. Durch die Einführung des neuen Katalogs sind die Fahrverbote auch im Rhein-Sieg-Kreis angestiegen. 375 Fahrverbote stellte die Bußgeldstelle im Kreis aus. „Davon 216 aufgrund der verschärften Regelungen“, sagt Nolden. In dem betreffenden Zeitraum seien 16 474 Verwarn- und Bußgeldbescheide verhängt worden.

Ein direkter Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist laut Nolden nicht möglich. Einmal „aufgrund der durch den neuen Bußgeldkatalog erweiterten Tatbestände“ und da durch die Corona-Krise die Verkehrsbelastung geringer sei. Im vergleichbaren Zeitraum 2019 habe das Bußgeldamt 33 990 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, davon 297 mit einem Fahrverbot belegt.

Im Rhein-Sieg-Kreis decke sich die Vorgehensweise mit den Vorgaben der NRW-Regierung, sagt Daniela Blumenthaler von der Pressestelle Rhein-Sieg. Bei noch nicht rechtskräftigen Verfahren könne im Rahmen eines fristgerecht eingelegten Einspruchs neu entschieden werden. Gute Nachrichten hat der Rhein-Sieg-Kreis für diejenigen, die ihren Führerschein abgegeben haben oder noch abgeben müssen. Mittlerweile sei die positive Entscheidung zu allen 72 eingereichten Gnadengesuchen von der Bezirksregierung beim Kreis angekommen, teilt Blumenthaler mit. 18 Führerscheine werden nun vorzeitig wieder ausgehändigt. Von der Vollstreckung der anstehenden 54 Fahrverbote sehe der Kreis auch ab.

Wer sein Bußgeld bereits bezahlt hat, kann auch im Rhein-Sieg-Kreis auf keine Rückzahlung hoffen. „Sind Verfahren rechtskräftig beziehungsweise bezahlt und abgeschlossen, sieht das Ordnungswidrigkeiten-Recht vorbehaltlich anders lautender Entscheidungen von Bund und Ländern keine ‚Rolle rückwärts’ mehr vor“, sagt Pressesprecher Nolden. Letztendlich seien dann auch den Bußgeldstellen rechtlich die Hände gebunden. Es empfehle sich daher sehr, bei noch laufenden Verfahren fristgerecht Einspruch einzulegen, um dann auf Basis des alten Bußgeldkatalogs eine neue Entscheidung herbeizuführen.

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis: Rücknahme von Bußgeldkatalog sorgt für Chaos
Foto: GA

 Wie groß die Arbeitslast sein wird, ist für die Bußgeldstelle im Rhein-Sieg-Kreis noch nicht absehbar. „Sollte es sich bewahrheiten, dass sich ein ‚Nachfassen‘ auf die verschärften Fahrverbote reduziert, ist der Aufwand leist- und darstellbar“, so Nolden. Werde der Überprüfungsumfang weiter gesteckt, wäre der Aufwand ungleich höher.

Wie ist die Lage in den Kreisen Ahrweiler und Neuwied?

„Für den Landkreis Ahrweiler liegen noch keine belastbaren Zahlen vor“, teilt Sonja Bräuer, Pressesprecherin des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, auf die Frage zur Anzahl ausgestellter Bußgeldbescheide und eingezogener Führerscheine mit. Laufende und neue Bußgeldverfahren werden auf Grundlage der bis zum 28. April 2020 geltenden Rechtslage geahndet.

Autofahrer, deren Führerscheine gerade eingezogen sind, bekommen diesen aber nicht sofort wieder zurück. Auch diejenigen, die ihn wegen einer bereits begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung noch abgeben müssen, können ihn nicht automatisch behalten. „Betroffene haben die Möglichkeit, ein Gnadengesuch zu stellen“, so Bräuer. „Im Rahmen des Verfahrens wird dann unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls geprüft, ob die Vollstreckung eines noch nicht oder nicht vollständig abgeleisteten Fahrverbots erlassen werden kann.“

Wer sein Bußgeld bereits bezahlt hat, kann im Kreis Ahrweiler nicht darauf hoffen, sein Geld zurückzuerhalten. Das Ministerium sehe keine rechtliche Grundlage für die Rücknahme bereits rechtskräftig gewordener Bescheide, so Bräuer.

Das Chaos, das das Bundesverkehrsministerium ausgelöst hat, bedeutet für den Kreis Ahrweiler viel Arbeit. Alle Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle seien mit erheblichem Mehraufwand belastet. „Dies betrifft zum einen ein erhöhtes Telefonaufkommen durch Rückfragen von Betroffenen. Zum anderen aber auch die Umstellung auf den nunmehr wieder gültigen Tatbestandskatalog.“

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