Solidaritätsbekundung mit der Ukraine Der Rosenmontag in Bonn beginnt mit einem Friedensappell

Bonn · Der Festausschuss Bonner Karneval startet den Rosenmontag mit einem Friedensappell. Eine Solidaritätsbekundung mit der Ukraine beginnt um 12.30 Uhr am Alten Rathaus. In der Altstadt und am Rheinufer gilt Alkoholverbot.

 Vor dem Alten Rathaus beginnt am Rosenmontag am 12.30 Uhr eine Solidaritätsbekundung.

Vor dem Alten Rathaus beginnt am Rosenmontag am 12.30 Uhr eine Solidaritätsbekundung.

Foto: Richard Bongartz

Der Festausschuss Bonner Karneval wird den Rosenmontag mit einem Appell an Frieden und Solidarität mit den Menschen in der Ukraine beginnen. „Die schrecklichen Bilder, die uns täglich aus der Ukraine erreichen, lassen niemanden kalt“, teilte Marlies Stockhorst, Präsidentin des Festausschusses Bonner Karneval, am Sonntag mit. „Der Karneval steht für Frieden und Toleranz, wir rufen deswegen alle Jecken auf, gemeinsam mit uns ein Signal gegen den Krieg zu senden.“ Die Solidaritätsbekundung findet um 12.30 Uhr vor dem Alten Rathaus statt. Neben Marlies Stockhorst wird auch Oberbürgermeisterin Katja Dörner eine kurze Ansprache halten.

Prinzenwagen steht vor dem Rathaus

Auch wenn viele Karnevalsveranstaltungen in dieser Session coronabedingt ausfallen, sind einige Aktionen an diesem Rosenmontag geplant. Der Festausschuss will im Laufe des Tages 1000 rote Nasen verteilen, und der Prinzenwagen steht von 12 bis 16 Uhr vor dem Alten Rathaus und zwar nicht als Stillleben, sondern mit dem Bonner Prinzenpaar an Bord. So will man den Ausfall des Rosenmontagszugs wenigstens etwas kompensieren. Die Stadt hat Brauchtumszonen benannt, in denen Zusammentreffen der Jecken unter strengeren Auflagen als gewohnt erfolgen können. Es gilt die 2Gplus-Regel, also mit Negativtest, den Geboosterte allerdings nicht benötigen. Diese Zonen liegen im Innenstadtbereich, der Altstadt, im Poppelsdorfer Zentrum, rundum das Poppelsdorfer Schloss und am Rheinufer.

Zudem besteht ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in Altstadt, Poppelsdorf und am Rheinufer. In allen Stadtzentren gilt die Maskenpflicht bis Dienstag von 10 bis 22 Uhr. In Kneipen und Gaststätten darf Karneval gefeiert werden und an festen Steh- und Sitzplätzen getanzt werden, sofern die Gäste genesen oder doppelt geimpft sind. Alle, auch Geboosterte, müssen einen tagesaktuellen Negativtest vorzeigen können. Das Ordnungsamt will die Einhaltung dieser Regeln stichprobenartig kontrollieren.

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